Beim KBG Konto liegt die Zuverdienstgrenze NICHT bei 440€! Sondern 16.200€ Lohnsteuerbemessungsgrundlage pro Jahr - das sind je nach Lohnsteuer ca 900 bis 1000€ netto im Monat). Kann man sich ganz einfach im Zuverdienstrechner ausrechnen ob man drüber ist oder nicht.
Das KBG kannst du einmalig kürzen. Der Antrag muss mind 91 Tage vor dem jeweiligen Ende der alten UND neuen Variante gestellt werden. Somit bekommst du natürlich auch nicht alles auf einmal ausbezahlt sondern weiter monatlich mit deinem neuen Tagsatz.
@dreamypanda da kann ich im Großen und Ganzen zustimmen. Wobei ich es weniger als Strafe und mehr als Konsequenzen bezeichnen würde und die sind bestimmt für jedes Kind wichtig!!
Wir haben 1 Kind und 1 Hund. Ich liebe meinen Hund über alles. Er ist nun mittlerweile 9,5 aber nein ich würde mir, gerade zu einem Kind keinen Hund mehr holen. Es ist wahnsinnig anstrengend und auch nicht immer stressfrei. Du kannst egal wie gut erzogen der Hund ist, ihn niemals auch nur für eine Sekunde mit den Kindern alleine lassen. Im Urlaub musst du jedes Mal jemanden drum bitten, dass ihn dir jemand abnimmt. Oder wenn du mal einen ganzen Tag mit den Kindern einen Ausflug machst wo der Hund nicht mit kann. Wenn deine Kinder oder du krank sind und dein Mann arbeitet, muss der Hund trotzdem raus und beschäftigt werden. Und auch kleine Hunde wollen nicht nur mal 10 Minuten ums Haus.
Mir persönlich wärs einfach zu anstrengend. Meinen nächsten Hund nehm ich mir wohl erst wieder in der Pension.
Ehrlich gesagt mach ich das wohl unterbewusst schon.
Bei uns gabs bisher keine strafen. Wenn mein Kind schlimm ist gibts als erstes ein Nein. Beim zweiten Mal ein "Nein, sonst...." und meist reicht dieses Konsequenz androhen schon aus. Kommt aber sicher auch immer aufs Alter des Kindes an.
Ich persönlich halte jetzt nix von "mach das nicht sonst kriegst nix zum naschen/darfst nicht fernschaun/blabla". In dem moment in dem ein Kind etwas macht was es nicht soll geht es ja am wenigsten um die Tätigkeit selbst sondern wahrscheinlich eher um Grenzen austesten oder Aufmerksamkeit wollen. Und umso älter das Kind ist umso mehr versteht es dann auch die Gründe warum.. er/sie jetzt nicht in die Steckdose greifen soll (oder beliebiges anderes Szenario einsetzen )
@MedoBrundo das hat überhaupt nichts mit Sozialfall sein zu tun. JEDER kann in eine Notlage kommen und du solltest die BMS auf jeden Fall beantragen. Das ist keine Schande. Genau für solche Situationen gibt es unser großartiges Sozialnetz
Genau! Wenn du keine ambulante Geburt hattest und der Vater nicht ab Geburt beantragt musst du aufpassen, dass er beantragt, ab wann ihr auch tatsächlich alle zuhause seid.
Hier noch mal der genaue Gesetzestext (Steht sogar am Antrag selbst so drauf!)
Der Bezug des Familienzeitbonus kann frühestens am Tag der Geburt (bei Geburt im Krankenhaus: frühestens am Tag der Entlassung des Kindes aus dem Krankenhaus) beziehungsweise ab dem Tag der Inpflegenahme des Kindes beginnen.
Der Vater muss unter 4 fixen Bezugsvarianten wählen: 28, 29, 30 oder 31 Tage. Der Bezug muss vollständig innerhalb der 91 Tage ab Geburt liegen.
Der Bezug muss ununterbrochen erfolgen. Die Bezugsdauer kann nicht verlängert, verkürzt, verschoben, aufgeteilt, vorzeitig beendet etc. werden.
Die Bezugsdauer muss sich exakt mit der Familienzeit decken.