@Lilliee_94 Also ich denke, dass da durchaus noch alles möglich ist. Wie gesagt ES 1-2 Tage später und Einnistung zB 2 Tage später und schon hat man da ja gleich einen enormen Unterschied. Ich drücke ganz fest die Daumen 🍀🍀🍀
@Sarah123 Also ich bin der Meinung, dass das Arbeitsverhältnis im Falle eines unbezahlten Urlaubes NICHT unterbrochen wird und du daher, bei Vorliegen der anderen Anspruchsvoraussetzungen, auch weiterhin Anspruch auf Elternteilzeit hast.
Den Kündigungsschutz würdest du allerdings verlieren. Allerdings ist das auch abhängig, wie lange der unbezahlte Urlaub dauern soll. Du bist nach der Elternkarenz ja noch 4 Wochen geschützt. Ab Bekanntgabe der Elternteilzeit, jedoch frühestens 4 Monate vor dem beabsichtigten Antritt der Elternteilzeit startet dann dieser Kündigungsschutz. Also sollte der Urlaub nur 5 Monaten dauern, wärst du so oder so geschützt.
Aja und natürlich muss der AG dem zustimmen. Ich würde aber auch empfehlen, dir das mit der AK mal genauer anzuschauen.
@arti000 Es macht sicherlich einen Unterschied, ob sich der Zyklus erst einpendeln muss (wie es bei mir nach der ersten Schwangerschaft war) oder ob ein richtiger Mangel besteht. Ich drücke ganz fest die Daumen, dass die Medis helfen 🤞
@babynr3bitte So genau weiß ich’s nicht. Aber eine verkürzte zweite Zyklushälfte kann eben ein Indiz dafür sein.
Ich wollte nur sagen, dass es durchaus auch verkürzte Lutealphasen gibt und man nicht immer davon ausgehen kann, dass der ES immer exakt 14 Tage vor NMT stattfindet. Meine Freundin wäre auch nur nach ES laut Handy-App gegangen. Sie hat meine übrig gebliebenen Ovus bekommen und festgestellt, dass der ES doch ein paar Tage später stattfindet und noch ein paar Herzen nachgelegt. Das hat auch zum Mittelschmerz gepasst und jetzt auch zum ET für ihr Septemberbaby 😄
Ich drücke natürlich allen hier ganz ganz fest die Daumen, dass eure Butzis bald zu euch finden 🍀
@MamaLama Ja während der Bildungskarenz erlischt der gesetzliche Kündigungsschutz. Während einer Elternteilzeit gibt’s bis zum 4. Geburtstag den vollen Kündigungsschutz, danach nur mehr den Motivkündigungsschutz. Letzteres kann man aber auch im Zuge einer Bildungskarenz geltend machen.
Was ich auch wichtig finde: Pro Elternteil und Kind ist nur eine einmalige Inanspruchnahme der ETZ möglich. Ich denke somit, dass der Rechtsanspruch auf Elternteilzeit, sofern man davor für das gleiche Kind bereits in ETZ war, durch eine Bildungskarenz erlischt. Man kann sich natürlich aber immer mit dem Arbeitgeber auf eine vereinbarte Teilzeitbeschäftigung einigen. Falls du noch nicht in ETZ warst, kannst du diese aber beantragen (sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind). Ansonsten müsste es eben individuell vereinbart werden.
Mir liegt die Care Arbeit sicherlich auch mehr als meinem Mann. Das liegt aber mit Sicherheit auch daran, dass ich mich dafür verantwortlich fühle und er nicht. Also das ist ein gesellschaftliches Konstrukt, welches uns seit Jahrhunderten erzogen wurde.
Und ja betreffend dem Argument mit der Natur: dann dürften wir auch nicht monogam leben und würden alle mit 13/14 schon Kinder bekommen. Also ein Hoch auf die Evolution 😄
@Forumianerin Ist es nicht jeder Familie selber überlassen, ob und wie viele Kinder in die Welt gesetzt werden? Ich finde daran überhaupt nichts schlimm, dass tendenziell weniger Kinder pro Familie auf die Welt kommen. An sich leben aber immer mehr Menschen auf diesem Planet. Was das fürs Klima bedeutet, brauchen wir ja hier nicht auszuführen.
Kinder kosten ja auch viel Geld und wenn man seinen Kindern etwas ermöglichen möchte, sei es ein eigenes Zimmer, 1-2 Urlaube im Jahr, neue Kleidung, etc., dann entscheiden sich viele Familien halt nur für 1-2 Kinder. Und es ist doch vollkommen egal, ob man mit 16 oder 40 Mama wird. Ich wollte auch zuerst ein wenig Berufserfahrung sammeln und mir etwas aufbauen. Ich bin sehr froh, dass es mir heutzutage möglich ist, auch als Frau Karriere zu machen bzw einen gut honorierten Job auszuüben. Meine Oma hatte dieses Glück nicht und hatte es in der Pension dann schwer, über die Runden zu kommen.
Früher hat man sich mit einem VZ-Gehalt auch den Hausbau leisten können. Heutzutage kannst du dir mit zwei VZ-Gehältern eine 4-Zimmerwohnung leisten. Ich würde zB nicht wollen, dass sich meine pubertierenden Kinder ein Zimmer teilen müssen. Ich denke, dass das Platzproblem auch ein Grund dafür ist, dass die Anzahl der Kinder pro Familie weniger wird. Und klar früher hat man auch zu 6 auf 2 Zimmern gelebt, aber war das wirklich ein “schönes“ Leben?
Und Karriere bedeutet ja wiederum, dass man meist finanziell abgesichert ist und man sich somit auch die Kinder leisten kann. Also ich finde nicht, dass das ein negativer Trend ist. Eher im Gegenteil.
Da geht es nicht ums Kinderbetreuungsgeld, sondern den Anspruch auf die Karenzdauer. Das hat nicht direkt etwas miteinander zu tun.
Man kann zukünftig auch die vollen zwei Jahre in Karenz gehen, wenn man zB alleinerziehend ist.
Du kannst jetzt 2,5 Jahre KBG beziehen, hast aber nur bis zum 2. Geburtstag Anrecht auf Karenz. Alles darüberhinaus ist Ausmachungssache mit dem Arbeitgeber.
Es ist im Antrag nichts dazu vermerkt, dass das KBG auch geändert wird. Somit gehts wohl wirklich nur um den Anspruch auf die Dauer der Karenz.
Ich werde dieses Mal auch über die Karenz hinaus KBG beziehen und während der weiteren Bezugsdauer unter der Zuverdienstgrenze bleiben.
*reinschleich* @alienwunsch Ich hätte es so verstanden, dass in jedem Zyklus eine gewisse Anzahl an Bläschen heranreift und dann abgestoßen wird. Und das Clomifen eben dabei hilft, dass von diesen Bläschen mehr gut heranreifen, aber dadurch nicht extra weitere Eizellen. Wenn’s zu viele sind, besteht aber eben die „Gefahr“ einer Mehrlingsschwangerschaft. Und wenn man sich dieser „Gefahr“ nicht aussetzen möchte, kann man den Zyklus abbrechen. Und ja dann verliert man die Eizellen in diesem Zyklus.
Auf alle Fälle sehr spannend, was da in unserem Körper vorgeht und dieser leisten kann 😮