Also ich finde auch, dass Männer ein einziges Mal (!) auch „leiden“ können. Da wird ja eh alles betäubt. Das ist ja nichts im Vergleich dazu, was wir bei einer Schwangerschaft alles „mitmachen“.
Aber ich finde, dass die Vasektomie (im Gegensatz zu den Schönheitsops und Zahnarztbesuchen) hier schon sehr passend ist. Vielleicht ein Denkanstoß oder eine Idee für manche Eltern, die mit Hormonen, Kondom & Co nicht zurecht kommen.
@jennyrr Ja manchmal braucht das System um das zu verarbeiten bzw. wird erst sichtbar, wenn’s vom Paketshop abgeholt wird und ins erste Verteilzentrum eingeht. Das war weiter oben glaub ich auch mal kurz Thema. Durch den Käuferschutz bist du aber sowieso geschützt.
@eliane & @HaseMausi Na das ist aber dann wirklich total umständlich 🙈 Ich habe bis dato nur mit dem Guthaben gekauft und dachte daher, dass alles unter Transaktionen drinnen sein sollte.
@HaseMausi Du würdest ja dann eh etwa zu dem Zeitpunkt entbinden, wo deine ursprüngliche Karenz enden würde. Da du dir die Hälfte ja zur Seite gelegt hast, sollte sich das dann eh gut ausgehen. Und ja danach hast du eben nur Anspruch aufs KBG Konto.
Ich habe zwischen den beiden Kindern wieder 5 Monate gearbeitet und bin durch ein Monat unbezahlten Urlaub während des 2. Karenzmonats meines Mannes (beim ersten Kind) nun auch ums ea KBG umgefallen (obwohl ich davor gute 10 Jahre ohne Unterbrechung beruflich tätig war). Das ist auch alles andere als super, aber so sind leider nun mal die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Fürs nächste Mal wüsste ich es jetzt besser 😜
@HaseMausi Du müsstest direkt vom Bezug in den Mutterschutz wechseln, um wieder Anspruch auf Wochengeld zu haben oder eben wieder im Job gearbeitet habe. Da werden dann die drei Monate vor Antritt des Mutterschutzes zur Berechnung des Wochengeldes herangezogen. Sprich wenn du zwei Monate davor gearbeitet hast, wird dieses zusammengerechnet und durch drei dividiert.
Sofern du kein Wochengeld bekommst, erhältst du auch kein ea KBG. Theoretisch hemmt die Karenz bis zum 2. Geburtstag deinen Anspruch nicht, aber bei 0,- Wochengeld, gibt’s auch kein KBG. Wende dich aber an die AK. Die sollen sich deinen Fall nochmals genauer anschauen ;-)
Ich habe meinen Sohn mit 22 Monaten abgestillt, allerdings bin ich da grad ins zweiten Trimester mit meiner Tochter gerutscht (also eventuell war die Milchproduktion da schon etwas heruntergefahren). Mein Sohn war allerdings auch ein Dauernuckler und es ging ihm gar nicht so ums Trinken, sondern mehr um die Nähe dahinter.
Ich habe damals extra die Weihnachtsfeiertage gewählt, damit mich mein Mann ggf unterstützen kann. Wir brauchten dann jedoch auch zwei Anläufe. Beim ersten Mal habe ich ihn dann nicht mehr weinen lassen wollen 🙈 beim zweiten Mal, ein paar Tage später, habe ich dann erst direkt in seinem Bett entschieden, dass die Brust jetzt nicht mehr zum Dauernuckeln verwendet wird 😅 Ich habe ihm auch erklärt, dass es jetzt keine Bubu mehr gibt. Stattdessen wurde gekuschelt und er hat zum Nuckeln ein Fläschen Pre bekommen (das kannte er jedoch schon). Und es hat dann wirklich (auch zu meiner Verwunderung) ohne großes Gejammer geklappt.
Ich finde den Ansatz von @behappy gut, dass die Mama diesen Schritt gehen muss. Also solange der Papa die Nächte übernimmt, versteht das Kind eventuell nicht, dass es nachts keine Brust mehr gibt. Bei Papa gibt’s ja nie eine Brust und sollte die Mama nach ein paar Nächten wieder im selben Bett schlafen, kann das Kind den Zusammenhang wohl noch nicht begreifen und verlangt dann wiederum die Brust.
Aber es ist sicher nicht verkehrt, die Stillmahlzeiten nach und nach zu reduzieren. Ich habe damals nur noch hauptsächlich in der Nacht gestillt. Untertags hat mein Sohn schon recht brav gegessen. Eine Kollegin von mir hat aber zuerst in der Nacht abgestillt. Also so wie es sich für die eigene Stillbeziehung richtig anfühlt. Ich wollte nicht Tandemstillen und zwischen Abstillen und Geburt ein paar Monate vergehen lassen (damit mein Sohn nicht das Gefühl hat, dass seine Schwester ihm auch das wegnimmt), daher hat’s für uns mit 22 Monaten gut gepasst.