Wir haben folgendes immer daheim (& kann mich somit meiner Vorrednerin fast 1:1 anschließen):
*Nureflex oder Ben-u-ron Zäpfchen (bzw Saft fürs Kleinkind) für den Notfall
*Fieberthermometer (am besten eins für den Po mit weicher Spitze - ist am genauesten & auch am günstigsten)
*Öl (auch fürs Fieber messen)
*Kochsalzlösung (wir haben da ein Produkt von Nivea, wo diese in vielen kleinen Rationen verpackt ist)
*Octanisept & sterile Kompressen für die Nabelpflege (bis der Nabelschnurrest abfällt)
Ich würde anfangs aber auch nicht allzu viel besorgen ;-)
@Sarah6 Also das Grundprinzip: Was ist ein ETF, ein Fonds, ein Depot, etc. kann man sich online sicher gut aneignen. Man kann sich die Entwicklung der einzelnen ETFs/Fonds auch im Web anschauen (Charts).
Ich verstehe dich da aber sehr gut. Es gibt einfach auch eine Unmenge an verschiedener Fonds/Wertpapiere. Wie soll man da wissen, was potentiell gut gehen kann. Und natürlich stellt man sich auch die Frage, wo man am besten das Depot, über das man handeln möchte, eröffnet. Wir haben bis dato eben auch nur bei der Bank/Versicherung Fonds abgeschlossen. Bzw einmal bei einem Finanzberater. Das war aber ein totaler Blödsinn & kann ich persönlich niemandem empfehlen.
Flatrate & Trade Republic wurde aber beides schon genannt. Also kann man da wohl von einem „seriösen Anbieter“ ausgehen.,100% Sicherheit hat man allerdings in diesem Sektor nicht.
Ich glaube, dass das stark auf die jeweilige Hebamme ankommt.
Zudem kann es schwierig sein, einen Platz bei einer Vertragshebamme zu bekommen. Wenn du eine Hebamme zur Geburtsbegleitung möchtest, kann’s auch mit einer Wahlhebamme schwierig werden, wenn du dich nicht gleich zu Beginn der Schwangerschaft nach einer Hebamme umschaust.
Für was wünscht du dir denn konkret eine Hebamme? Für die Leistung der Vertragshebamme, die von der Kasse bezahlt werden, musst du nichts zahlen. Bei einer Wahlhebamme zahlst du die Kosten zuerst aus eigener Tasche und bekommst dann einen Teil davon retour. Eventuell übernimmt eine private Krankenversicherung dann auch einen Teil bzw. den Rest (falls du eine solche Zusatzversicherung hast).
Ich würde mal schauen, welche Hebammen es in deiner Nähe gibt und mir welcher du gut harmonierst. Eine Geburt ist doch ein sensibles Thema & mir war es wichtig, dass ich mich auch bei dieser Person wohlfühle, auch wenn’s zB „nur“ um die Nachbetreuung geht.
@winnie Also es ist ja keine Verpflichtung, etwas zu schenken. Deshalb hätte ich ja reingeschrieben, dass ich mich darüber freuen würde. Das machen ja auch viele Personen, die auf anderen Plattformen (wie Facebook) etwas verschenken. Ich habe das Inserat jetzt einfach geändert (ohne Hinweis) und das Zeug ist endlich weg 😅 Ich habe zB auch viele Teile Babykleidung zu verschenken, wenn derjenige auch andere Sachen abnimmt. Aber da man das eben so auf Willhaben nicht genau betiteln darf, sehen das dann Interessenten nicht. Ich habe es bei diesen Dingen jetzt eh so gemacht, aber da schauen die Käufer meistens gar nicht ins Inserat und sehen eben nicht, dass ich es zu verschenken habe 🙈
@dadamaus Ich würde dir sogar empfehlen, die Karenzmeldung schriftlich zu machen, bei so einem Chef vielleicht auch mit einem eingeschriebenen Brief.
Das mit der Bildungskarenz wird schwierig, Wenn du schon davon ausgehst, dass der Chef nicht zustimmen wird. Möchtest du denn anschließend überhaupt retour? Ansonsten könntest du ja versuchen, einen Kompromiss mit deinem Chef zu finden. Hast du Anspruch auf Elternteilzeit? Falls du nicht retour willst, aber in Bildungskarenz möchtest, stimmt er vielleicht zu, wenn ihr eine einvernehmliche Auflösung im Anschluss an die Bildungskarenz vereinbart.
@KFP Man kann die ETZ erst antreten, wenn für dieses Kind niemand mehr in Karenz ist. Also die Aussage von @Babyimbauch ist schon korrekt. Allerdings muss man die ETZ ja 3 Monate vorher melden und wenn der Papa nur 2 Monate in Karenz geht, muss die ETZ noch in der eigenen Karenz gemeldet werden.
Ich finde die Änderung in Ordnung, sofern auch an die Kinderbetreuung gedacht wird und es genügend Kleinkinderplätze gibt. Wir sind in Ö eh recht privilegiert und können im Vergleich sehr lange bei den Kindern daheim bleiben und bekommen hierfür auch ausreichend finanzielle Unterstützung. Wenn man länger daheim bleiben möchte, kann man ja den Job aufgeben und Hausfrau/Mutter sein. Die Neuerungen sollen wohl dazu dienen, dieses (veraltete) Rollenbild aufzulösen. Hintergrund ist sicherlich auch, den Gender Pay Gap und die höhere Altersarmut bei Frauen zukünftig zu minimieren, die halt oft durch die alte Rollenaufteilung mit verursacht werden.
Also die privaten Versicherungen zahlen meines Wissens eigentlich bis zu 5 Tage ohne Nachfragen (auch bei vaginale Entbindungen). Wenn’s Komplikationen gibt, wie Wundheilungsstörungen, das Baby nimmt noch nicht so gut zu, etc. kann man aber auch länger bleiben bzw wird das dann natürlich übernommen. 5 Tage sind aber sicher realistisch 😉
@rosee91 Ich war nicht im GK, sondern in der Privatklinik Döbling, aber das Prozedere ist eigentlich das gleiche. Also die Kosten findest du direkt auf der Seite des GK. Wenn du einen 2-Bettzimmervertrag hast, dann musst du auf den Einbettvertrag und dann noch den Aufpreis für deinen Partner zahlen. Bei meinem ersten Kind war der Papa die ersten zwei Tage mit im Spital, anschließend habe ich dann aufs Einbettzimmer drauf gezahlt. Bei Kind 2 habe ich dann aufs Familienzimmer verzichtet, da der Papa ja beim Großen daheim bleiben musste.
Vor allem nach einem KS ist’s sicherlich gut, wenn du da von deinem Partner Unterstützung hast. Zudem finde ich’s schön, wenn man die ersten Tage gemeinsam verbringen kann und an sonst nichts denken muss. Meinen Sohn habe ich noch zur High-Corona-Zeit bekommen und da war eigentlich auch fast kein Besuch erlaubt. Da war’s dann noch schöner, die ersten zwei Tage nicht alleine im Spital zu sein. Zudem war’s auch gut, dass der Papa bei der Babypflege dabei war und dann für daheim auch schon wusste, was da genau zu tun ist 😅 Fürs erste Kind und nach einem KS würde ich das Familienzimmer echt empfehlen.
@jennyrr Es ändert sich beim KBG anscheinend gar nichts. Das Gesetz wird nun erst verfasst, daher fehlen uns „normalen Bürgen“ eben noch ein paar Detailinformationen.
Die Aussage betreffend „Kürzung des KBG“ wird im Text dann von den Regierungsparteien eh wieder dementiert. Da hatte die Abgeordnete der Opposition wohl kurz ein Blackout 😅🙈
Die Gesamtsumme des KBG bleibt gleich. Man konnte bis dato ja auch nur 22 Monate (oder noch kürzer) in Karenz gehen und KBG Konto länger beziehen, sofern man nicht über der Zuverdienstgrenze verdient. Nun ist es so, dass man keinen Rechtsanspruch über 22 Monate Karenzdauer hat, wenn man sich’s nicht mit dem Partner teilt. Wie lange man dann das KBG beziehen möchte (beim ea bleibts ja bis zum 1. Geburtstag), muss man dann gesondert betrachten.
Eltern, die es sich teilen möchten, müssen halt genau schauen, wie sie es splitten. Beim ea KBG hat man ja dann nur 12+2 Anspruch. Sprich wenn die Mama 22 Monate mit dem eaKBG in Karenz geht, bekommt der Papa für die letzten beiden Monate nichts. Das war bis dato aber auch schon so.