@jennyrr Danke! Ich finds etwas unübersichtlich (im Vergleich zu Willhaben). Und was mich besonders stört: Ich kann nicht nach Land sortieren. Also wenn ich eben wegen dem gratis Versand extra aus Ö schauen möchte, dann wirft mir die Suche auch zig Anzeigen aus anderen Ländern raus. Oder gibt’s da irgendeinen Trick? 😅
Ja aber irgendwas muss umgesetzt werden. Da bekommt das Land von der EU einen vorgegebenen Rahmen und kann’s dann in diesem so umsetzen wie es es für richtig hält.
Ich bin kein Fan von beiden Namen 🙈 da mir klassischen Namen am besten gefallen. Aber das war hier ja nicht das Thema ;-)
Wenn ihr euch gar nicht entscheiden könnt, dann wartet wirklich bis zur Geburt ab und schaut euch das Mäuschen (falls es nicht doch ein Bub wird^^) an und fragt es, wie es heißen möchte.
Und ich würde auch das Gespräch mit deinem Cousin suchen. Du kannst ihm ja sagen, dass dich euer letztes Gespräch nicht loslässt und du es aus der Welt schaffen willst. Wir hatten ein ähnliches Problem, weil wir unsere Tochter genauso nennen wollten wie die Tochter des Cousin meines Mannes. Da dieser allerdings gar keinen Kontakt zu seinem Kind hat, war mir das eigentlich egal. Wir haben daher schon im Vorfeld klar kommuniziert, dass unsere Tochter diesen Namen bekommen wird, weil er für uns beide am stimmigsten war.
Zu Luke fände ich ja Le(i)a ja ganz schön 😅 may the force be with you 😜
@Kunaa Ab ca. 1.200,- Netto ist das ea KBG rentabler. Wir haben’s auch so gemacht, dass ich ein Jahr das ea Modell bezogen habe und mich im 2. Jahr bei meinem Mann (ÖGK) mitversichern ließ. Meine Kollegin, deren Mann bei der ÖBB tätig ist, hat’s genauso gemacht. Die ÖBB ist ja wie die Bediensteten bei der BVAEB (oder?). Aber das sollte auf alle Fälle gehen. Die ÖGK ist ja genau genommen, die Versicherung mit den geringsten Leistungen und wenn’s dort geht, dann sicher auch bei den “Beamten“ 😅
Anspruch auf die Karenz hat man max. bis zum 2. Geburtstag, alles darüber muss man mit dem AG vereinbaren.
Die Zuverdienstgrenze beim Konto liegt für 2023 bei mind. 18.000,- im Kalenderjahr. Und ja der Bezugszeitraums kann einmal geändert werden, hierfür muss aber die Frist von 91 Tagen berücksichtigt werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit des vorzeitigen Bezugsendes sowie des Verzichts auf das Konto für je ein Monat. Solltest du aber tatsächlich die Zuverdienstgrenze überschreiten, dann wird jener Betrag rückgefordert, um den die Grenze überschritten wurde. Das sind halt die Regelungen laut GK, aber das wird wahrscheinlich bei der BVAEB genauso sein ;-)
Wir haben für den Großen (bald 2,5 Jahre jung) einen Bausparer, eine fondsgebundene Lebensversicherung sowie ein Sparefroh Konto bei der Ersten Bank (hier haben wir ein 50,- Startguthaben im BabyForum gewonnen). In die ersten beiden Produkte zahlen wir monatlich ein. In das Sparefroh Konto wird zu Anlässen eingezahlt.
Für die Kleine (2 Wochen jung) werden wir vorerst nur das Sparefroh Konto anlegen und dort monatlich einzahlen. Da gibt’s aktuell bis 3.000,- 3% an Zinsen.
Aufgrund der Krisen der letzten zwei Jahren hatten wir bei der Lebensversicherung schon erste Verluste. Zudem zahlen wir da eine Art Bearbeitungsgebühr bzw. einen Ausgabeaufschlag.
Aktuell sind die Sparzinsen aber ja nicht allzu schlecht, somit bleiben wir bei der Kleinen jetzt bei der sicheren Variante, also dem Sparkonto. Wenn wir die 3.000,- übersteigen, werden wir uns noch ein zweites Produkt, vermutlich ein klassisches Taggeldkonto wie Dadat oder Santander, raussuchen.