sabsie4517

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  • Wasserrutschen

    Ich kann mich den Vorrednerinnen nur anschließen. In der 4. SSW kommt’s gerade erst zur Einnistung und das Baby ist eine klitzekleine Zelle, die sich (hoffentlich) gut in der Gebärmutter einnistet. Ich war in der 4. SSW im Türkeiurlaub, bin den ganzen Tag meinem 1,5 Jährigen nachgelaufen und auch mit ein paar wilderen Wasserrutschen gerutscht. Kurz nach ES und vor Ende der 4. Woche bin ich mit dem Flieger hin- und eben wieder retour geflogen. Das Ergebnis dieser Schwangerschaft liegt gerade mit ihren 3 Wochen neben mir 😅 Also bitte bucht eure wilde Reise zum 1. Hochzeitstag und genießt den Urlaub 😉
    Ich bin im 2. Trimester dann übrigens mit meinem 9jährigen Cousin auch noch ein paar Rutschen in Lutzmannsburg gerutscht, habe da aber natürlich etwas besser aufgepasst, dass ich mich ja nicht verletze 😄 Die Kuscheleinheiten mit meinem Kleinkind waren meines Erachtens aber gefährlicher als das Rutschen 🤣
    miramikea
  • Teilzeit und Pensionsanspruch

    Die automatische Anrechnung der Kindererziehungszeiten sind aber an Mutterschutz und KBG geknüpft.

    Hier findet man einige Infos dazu: https://www.trapez-frauen-pensionen.at
    PrimaVeraKatrinWWW
  • Zweites Kind geplant ,wie sichere ich Bezüge

    Also sofern du den zweiten Mutterschutz antretest, wenn du keinen Bezug mehr erhältst, also im 2. Jahr, dann hast du keinen Anspruch.

    Du musst entweder während des Bezuges des eaKBG wieder den Mutterschutz antreten oder wieder gearbeitet haben. Bei letzterem Fall wird zuerst wieder ein Wochengeld berechnet, also die letzten drei Monate vor Antritt des Mutterschutzes werden dafür herangezogen. Wenn du zB nur zwei Monate davor gearbeitet hast, dann erhältst du weniger, weil trotzdem durch ca. 90 Tage gerechnet wird. Und das eaKBG wird dann wieder vom Wochengeld berechnet. Also die 6 Monate brauchst du nicht, da die gesetzliche Karenz einer Beschäftigung gleichgestellt ist.
    weißröckchendenisi
  • Verhütung nach Schwangerschaft

    Ich habe nach der ersten Geburt von meiner FÄ auch die Mini-Pille bekommen, da ich noch gestillt habe. Diese habe ich dann aber nur ein Monat genommen, da ich weg von den Hormonen wollte. Wir haben dann gar nicht verhütet und meine erste Periode hat sich erst über ein Jahr nach der Geburt wieder blicken lassen. Allerdings haben wir nur deshalb nicht aufgepasst, da wir sowieso ein zweites Kind wollten und ohnehin fast nie zum Herzen setzen gekommen sind (da unser Sohn fast nur bei uns geschlafen hat) 😅Ich habe die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft daher als eher sehr gering eingeschätzt. Wobei Stillen natürlich keine Verhütungsmethode darstellt!!!
    NFP hätte mich auch sehr interessiert, da die Nächte aber noch immer sehr fordernd sind, wäre die Basaltemperatur ziemlich verfälscht worden. Wobei der Trackle hier wohl eine gute Alternative wäre. Vielleicht eine alternative Option für mich nach der zweiten Geburt 😄Meine ersten Zyklen waren noch ziemlich durcheinander. Das hat sich dann erst nach 3-4 Monaten langsam eingependelt.
    Jetzt bin ich wieder schwanger und ich habe meinem Mann schon gesagt, dass ich mir wünschen würde, wenn er sich anschließend einer Vasektomie unterzieht.
    Ich hoffe, dass ihr für euch eine geeignete Verhütungsmethode findet 😊
    mala201NanashMagicbustrip
  • Immer Ärger mit willhaben, ebay, shpock und co #1

    Also ich finde schon, dass man ein „Danke“ erwarten kann. Das gehört einfach zu einem wertschätzenden Umgang. Ich habe auch schon oft etwas verschenkt und bis dato hat sich jede/r dafür auch bedankt. Ab und an habe ich dann auch eine Kleinigkeit dazubekommen, wie Schokolade. Dafür habe ich mich dann im Gegenzug bedankt. So habe ich’s im Elternhaus gelernt und das möchte ich meinen Kindern auch vermitteln. Leider nehmen es immer mehr Menschen mit den respektvollen Umgangsformen nicht mehr so ernst. Dieser Thread ist ja das beste Beispiel dafür 🙈 also gemeint sind natürlich die Geschichten, die ihr erzählt und nicht der Umgang hier 😉
    winniesusesara2709
  • Kürzere Karenz

    Das findet sich auf der Seite des Bundeskanzleramts:

    Änderung der Anspruchsdauer

    Die mit dem Antrag festgelegte Anspruchsdauer kann beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld bei jedem Kind einmal geändert werden (durch einen der beiden Elternteile). Dazu ist vom beziehenden Elternteil ein eigener Änderungsantrag bei der Krankenkasse einzubringen.

    Der Änderungsantrag ist spätestens 91 Tage vor Ablauf der ursprünglich beantragten Anspruchsdauer möglich und bindet auch den anderen Elternteil. Die Krankenkasse berechnet anhand des geänderten Anspruchszeitraums einen neuen Tagesbetrag (auch für rückwirkende Zeiträume). Die Eltern werden so gestellt, als hätten sie von Anfang an diese geänderte Variante mit dieser Dauer und diesem Tagesbetrag gewählt.

    Aufgrund des geänderten Tagesbetrages ergibt sich daher für die vergangenen Bezugszeiträume entweder ein Anspruch auf eine Nachzahlung oder eine Rückzahlungspflicht. Erfolgt bei einer Rückzahlungspflicht die Rückzahlung nicht binnen 61 Tagen ab Einlagen des Änderungsantrags bei der Krankenkasse, so ist die Änderung wirkungslos. Hat der andere Elternteil bereits Kinderbetreuungsgeld bezogen, so hat dieser ausdrücklich seine Zustimmung zur Änderung zu erklären.

    Du müsstest somit eine Nachzahlung bekommen. Aber lass deinen Fall sicherheitshalber von der AK prüfen, damit da nichts untergeht ;-)
    winnieorangedetective
  • Die besten Ausreden um eine Schwangerschaft zu verheimlichen

    Eventuell einfach sagen, dass man beschlossen hat für 1 (oder 2 Monate) auf Alkohol zu verzichten, weil man zuletzt einfach zu viel davon hatte und es jetzt in der Vorweihnachtszeit etwas ruhiger angehen möchte. Mein Mann macht das auch alle paar Jahre (nur, dass er nicht schwanger ist/sein kann) 😅 Oder wie schon erwähnt wurde einfach auf Medikamente ausreden.

    Bezüglich Essen finde ich es nicht so schwierig. Meist gibt’s ja verschiedene Speisen zur Auswahl und wenn’s da was mit rohem Fisch/Fleisch gibt, dann nimmt man einfach was anderes. Bzw kann man ja dann spontan sagen, dass man heute keine Lust darauf hat, weil einem erst vor kurzem auf genau diese Speise schlecht wurde.
    xkaathisosoPapaya
  • Wochengeldberechnung Kind 2

    @Tessa1001 Also bei meiner Freundin hat das halbe Monat auch gezählt. Nur die 10 Tage wurden eben mit 0 berücksichtigt 🤷🏼‍♀️ Aber kläre das mit der AK!
    Tessa1001
  • Wochengeldberechnung Kind 2

    @Tessa1001 Also berechnet wird dein Wochengeld von November bis Jänner. Hast du im November die 3 Tage auch noch KBG erhalten? Dann könnte es sein, dass das KBG da auch hinzugerechnet wird. Da bin ich mir aber nicht 100% sicher. Im schlimmsten Fall sind es drei Tage, die du dadurch “verlierst“.

    Das Sonderwochengeld erhält man, wenn der neuerliche Mutterschutz während der aufrechten Karenz beginnt und man kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezieht. Das trifft meiner Meinung nach auf dich nicht zu, da du ja wieder arbeiten bist.

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    Theoretisch sollte dein Wochengeld aus Einkommen und den drei Tage KBG Bezug (falls du da noch in Bezug warst) berechnet werden.

    Du hast dann auch wieder Anspruch auf eaKBG, da die ersten zwei Jahre der Karenz einem Dienstverhältnis gleichgestellt werden sofern man fürs erste Kind Anspruch auf eaKBG hatte.

    Mach dir vielleicht einen Termin mit der AK oder GK direkt aus, um deinen Fall zu besprechen ;-)
    Tessa1001
  • NIPT Test, ja oder nein? 1. Schwangerschaft mit 38

    @betti2627 Ich würde nur die Nackenfaltenmessung machen und nur wenn diese auffällig wäre den NIPT machen. Der Pränataldiagnostiker kann anhand des Ultraschalls meist gut einschätzen, ob es weiteren Abklärungsbedarf gibt.

    Mit 37 ist das Risiko für Trisomie natürlich schon erhöht. Laut Statistik liegt es bei ca. 1:250 (bei Trisomie 21). Das ist aber auch noch gering. Bedeutet ja im Umkehrschluss, dass 249 Kinder gesund zur Welt kommen.
    betti2627xXHarleyQuinnXx

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