"Bereits zwei Wochen nach der ersten Impfdosis stellten die Wissenschaftler einen deutlichen Anstieg SARS-CoV-2-spezifischer IgA-Antikörper fest. Eine Woche nach der zweiten Impfdosis waren 86,1 % der Proben IgA-positiv, am Ende der Nachbeobachtungszeit sechs Wochen nach der Impfung waren es noch 65,7 %. Der Anstieg der virusspezifischen IgG-Antikörper folgte zeitversetzt in Woche vier, also eine Woche nach der Zweitimpfung: Zu diesem Zeitpunkt waren 91,7 % der Proben positiv, in Woche fünf und sechs sogar 97 %. Schwere Nebenwirkungen traten weder bei den Müttern noch bei den Säuglingen auf." ... Aus dem medial tribune
Ich habe derzeit eine Freundin die die BK mit Hilfe von denen macht und sie meinte es gibt keine probleme.
Die AK hat mir geraten mal den Jahreswechsel abzuwarten da es immer wieder gesetzesänderungen gibt und die nicht immer publik werden.
Und auch beim AMS nachzufragen ob die Voraussetzungen immer noch die selben sind.
Welchen kurs ich mache spielt für mich persönlich keine rolle.
Wichtig ist mir nur dass ich meinen Kündigungsschutz nicht verliere und weiterhin Anspruch auf Elternteilzeit habe.
Und da brauchbare Informationen zu erhalten ist gar nicht so einfach
Also am Tag habe ich dann gestillt (also danach)
Aber in der Nacht nicht weil ich einfach viel zu ko war.
Hab einen Artikel geschickt bekommen wo drin steht dass Astra eben der Impfstoff ist wo die Antikörper auch durch die Muttermilch weitergeben werden können
Und da es ein totimpfstoff ist kann es zu keinerlei Probleme Fürs Baby geben.
Elternteilzeit verliert man nicht wenn man vor der Bildungskarenz min 3 Jahre im unternehmen war und das unternehmen min 20 mitatbeiter hat.
Es steht zwar dass die karenz das Arbeitsverhältnis unterbricht. Dabei geht es aber nur um die Pflichten.
Man ist ja weiterhin mitarbeiter des Unternehmens.
Kündigungsschutz besteht nicht. ABER
Die ersten vier Wochen der Bildungskarenz ist man direkt nach der Mutterkarenz geschützt. Und wenn man vier Monate vor ende der Bildungskarenz seine Elternteilzeit meldet ist man auch da geschützt
Dh das erste und die letzten vier Monate der Bildungskarenz kann man nicht gekündigt werden.
Oder man kriegt den arbeitgeber dazu einen Kündigungsverzicht zu unterschreiben (vorlage auf der AK seite).
Es ist aber unklar ob man auf wieder Einstellung klagt sollte der AG doch einen kündigen oder man nur Schadenersatz bekommt in Höhe der elternteilzeit bis zum 4. Geburtstag
Hier gibt es kein klares gesetz und liegt im Ermessen des gerichts
Aber Anspruch auf eines der beiden hat man aber auf jeden fall.