@maxi gibt ja noch eine Übergangsregelung:
HINWEIS FÜR PERSONEN IN ELTERNKARENZ
Dies gilt jedoch nicht für Personen, die sich auf Grund einer vor dem 01.01.2017 erfolgten Geburt in Elternkarenz befinden. Sie können binnen sechs Monaten nach dem Ende der Elternkarenz eine Bildungskarenz antreten.
Aber grundsätzlich stimmt schon dass die bk ja mindestens 2 Monate dauern muss. Für diese 3 Wochen geht das also sicher nicht!
Also nur mal grundsätzlich - zwecks Rückkehr zum ag.
Wenn man einen Dienstvertrag hat und darin zb 2 Monate Kündigungsfrist (von ag Seite aus) drin steht dann gilt das auch nach der karenz. Egal ob man ein jahr, 2 Jahre oder länger war (vereinbart!)
Der Unterschied ist eben wann diese Frist zu laufen beginnt. Innerhalb gesetzlicher karenz darf der ag die Kündigung erst nach Ablauf dieser 4 Wochen aussprechen. Wenn man vereinbart länger daheim ist fallen diese 4 Wochen halt weg.
Ansonsten kann ich nicht viel neues dazu beitragen da alles andere schon gesagt wurde.
Ja hier sind die sachen die ich mir ausgesucht hab :-)
Der Sonnenhut ist super. Unserer wurde nämlich zu klein und jetzt gibt's keine mehr ... da kam der gerade recht. Der passt grad noch :-)
@arti000 erkundige dich mal bei dem "armut lindern in Österreich" Verein. Die machen alles ehrenamtlich und nehmen keine Geldspende sondern eben nur Sachspenden bzw suchen oft auch gewisse Sachen. Vielleicht könnt ihr mit denen was gemeinsam organisieren !?
@Himmel1984 mein großer klingt wie deine große. .. ist definitiv eine Phase.
Meiner is allerdings zum glück zu seiner kleinen Schwester (noch) sehr lieb aber sonst klingt ganz nach meinem ...
Man darf halt nie vergessen dass sie doch nur kleinKinder sind. Auch wenn sie die "großen" sind ...
Kann jemand ein Baby schwimmbecken brauchen !?
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Keine Löcher selbstverständlich :-)
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