Tut mir leid @wölfin da muss ich widersprechen ...
Als Nettoarbeitsverdienst gelten alle Geld- und Sachbezüge,
einschließlich der die Höchstbeitragsgrundlage übersteigenden Entgeltanteile,
*abzüglich* der beitragsfreien Lohn- oder Gehaltszuschläge, die beim Aussetzen der Beschäftigung wegfallen (Ersätze für tatsächlich geleistete Aufwendungen wie z. B. Fahrtspesenvergütungen),
@Apple wenn es sich um Aufwandsersatz handelt so wird dieser nicht ins Wochengeld mit eingerechnet weil es kein Lohn für deine Leistung ist sondern eben nur ein Aufwandsersatz, darunter fällt zb auch das Kilometergeld oder Rückerstattung von Spesenrechnungen, Taggelder für Dienstreisen, ...
Misch mich mal kurz ein ... der Antragsteller muss nicht zwangsweise zuhause sein beim Kind. @tomtom Mit dem Bezug des kbg gibt es aber eine zuverdienst-grenze die man beim ea kbg recht schnell erreicht. Deshalb ist dann doch meistens derjenige der den Antrag stellt auch derjenige der daheim ist und nix verdient in dieser Zeit.
@loewinundlamm die 2 Monate können jederzeit sein, müssen nicht am Ende dran gehängt werden.
@spucki04 normalerweise reicht es auch per Mail. Schriftlich ist halt wichtig wegen dem Nachweis. Zusätzlich wäre zum Chef noch das personalbüro wichtig da dort ja alle wichtigen Daten aufliegen sollen.
Du kannst aber dieses musterschreiben von der ak nutzen und dann im personalbüro abgeben.
@dreamypanda die mindestdauer sind 3 Jahre. Nicht 5!
Die Vordienstzeiten werden dir dafür nicht angerechnet.
Einen gesetzlichen Anspruch hättest du also frühestens ab April 2020 für etz.
Jedoch kann man mit dem Dienstgeber auch außerhalb des Rahmens Vereinbarungen treffen. Man hat halt dann nur keinen gesetzlichen Rückhalt.
Für den papamonat gibt es derzeit keine Meldefristen da es als unbezahlter Urlaub gilt und kein Rechtsanspruch drauf besteht (Ausnahme öffentlicher Dienst und einige wenige Kollektivverträge).
Theoretisch kannst du also melden wann du willst.
Arbeitet dein Mann in einem größeren Betrieb? Dann ist das vielleicht schon mal vorgekommen und es gibt möglicherweise eine sogenannte Betriebsvereinbarung, die natürlich einzuhalten wäre.
Oder gibt es einen Betriebsrat? Dann mit ihm abklären.
Ansonsten drück ich die Daumen und ich persönlich würde dn Arbeitgeber nach den Feiertagen informieren. Relativ früh in deinem Fall weil der Geburtstermin genau in die Haupturlaubszeit fällt und so der AG und etwaige Kollegen sich das einteilen können. Je besser man das vorbereitet desto größer die Chance dass der Chef nicht Nein sagt ;-)
@soso richtig. In diesem Rahmen muss sich deine etz bewegen. Bzw in diesem Rahmen sichert dir das Gesetz eine etz zu. Mit dem Chef kann man auch eine xbeliebige Std Anzahl außerhalb des Rahmens vereinbaren wenn es für beide von Vorteil ist.
Versichert bist du sobald du mehr als die geringfügigkeit verdienst. Für 2018 müssen das mehr als 438.05 euro sein. Wieviele std das in deinem Fall sind musst du dir ausrechnen. Darunter musst du dich selbst versichern.
Std Anzahl kann jeder (also sowohl du als auch ag) jeweils einmal einseitig. Ansonsten so oft wie gewünscht wenn es im beidseitigen Einvernehmen ist.