Oh klasse. Da zeig ich gern meine 3 ersten Werke :-)
Zum 3. Geburtstag von meinem großen - eine bausteilen torte (oben gehexelte smarties und drunter eine regenbogen torte)
Und die andern 2 waren zum Geburtstag meines patenkindes und gleichzeitig Einschulung.
Die torte mit der 7 ist eine nusstorte mit eingefärbter zitronenglasur und smarties als Deko und die schultüte ist eine biskuit torte mit Bananen-topfen Fülle und fondant Überzug.
Auf jeden Fall noch verbesserungswürdig aber ich finde echt gefallen dran und wenn ich die leuchtenden Augen Seh machts auch Spaß :-)
@dorli es hängt tatsächlich alles vom Zeitpunkt des schwanger werden ab.
Variante1: dein neuer mutterschutz beginnt noch während ekbg Bezug - 125% Wochengeld vom ekbg
Variante2: du wirst noch während Bezug des ekbg schwanger. Das Kind kommt aber im bezugsfreien Zeitraum der karenz. Tagsatz für das Wochengeld von 26.15
Variante3: du wirst nach dem Bezug schwanger, bist aber noch in Karenz. Der neue Mutterschutz beginnt vor dem 2. Geburtstag - kein Wochengeld aber ekbg wie vorher und dafür ab Geburt und für 12 Monate.
Variante4: ähnlich wie Variante 3 nur der neue Mutterschutz beginnt nach dem 2. Geburtstag von Kind1 und du bist trotzdem daheim - kein Anspruch auf wochengeld und kein Anspruch auf ekbg.
Für alle Fälle muss das ursprüngliche Dienstverhältnis noch aufrecht sein (also nicht gekündigt)
Die Höhe des erneuten ekbg hängt von deinem neuerlichen Wochengeld ab.
@hibby Werden Zeiten der Kindererziehung angerechnet?
Ab der Geburt eines Kindes erwerben Sie für bis zu 48 Monate Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung. Für jedes dieser Monate werden Ihnen 1,78 % von 1.452,33 Euro (12 x 1.694,39) Euro (Wert für 2015) am Pensionskonto gutgeschrieben. Dadurch erwerben Sie pro Jahr Kindererziehung einen Pensionsanspruch von monatlich ca. 25 Euro.
Den Wert für 2016 konnte ich jetzt noch nicht finden ...
@valerie spätestens 5 Monate nach geburt solltest beim eakbg wieder schwanger sein damit die 25% Regel gilt ... das sollt sich mit dem neuen muschu Beginn zum ersten Geburtstag ausgehen.
@ChaosDeluxe das ist eins der schönsten Komplimente die ich je bekommen hab
Hut ab dass du damals durchgehalten hast. Denn es ist eine Seite die rechtlichen Sachen zu wissen und eine andere es auch dann tatsächlich durchzuziehen.
Ich wünsch dir weiterhin viel Glück und alles liebe
@jay88 genau so ist es! Das Wochengeld hat wie das kbg einen tagsatz und wird je nachdem wieviele Tage es sind so ausgezahlt.
Also in deinem Fall dann vom 1. Bis 10. Wochengeld und vom 11. Bis 31. Kbg.
Das nächste Monat ist dann ein volles mit 30 tagsätzen.
Bezüglich Akzeptanz ... auch Erwachsene mit Diabetes tun sich im Leben schwer mit der Akzeptanz. Mein Mann war lang arbeitslos bis er endlich einen Chef gefunden hatte dem das egal war.
In der Öffentlichkeit Spritze setzen (bevor er die Pumpe hatte) war lang ein Horror...
Ich wünsche euren Kindern dass sie problemfreier groß werden weil es heutzutage schon mehr in den Köpfen der Leute ist und dass sie dann auch als junge Erwachsene keine Probleme mehr haben
@babsi123 hast du das ok vom alten Chef schriftlich? Es ist nur eine andere Abteilung?
Dann gilt deine ursprünglich vereinbarte Regelung. Sie können dich natürlich drum bitten aber du musst nicht drauf eingehen.