@liru ja wenn sich das so gut planen lässt, dann ja :-) @bienemaya hier auch das Beispiel für dich:
angenommen dein erstes Kind wurde am 20.8.2013 geboren , du hast dich für 20 Monate kbg entschieden, das heißt bis 19.4.2015 (unabhängig von der tatsächlichen Karenzzeit)
der Geburtstermin vom 2. Kind ist am 15.6.2015, somit startet das Beschäftigungsverbot mit Wochengeldbezug 8 Wochen vor Geburt am 20.4.2015
das wäre die ultimative optimale (finanzielle) Planung :-)
wenn nun der Geburtstermin zb. schon am 1.6.2015 errechnet wäre, geht das Wochengeld mit 6.4.2015 los und für die Zeit vom 6.4. bis zum 19.4. erhält man kein kbg mehr sondern eben "nur" Wochengeld
wenn der errechnete Geburtstermin nun zb erst am 30.6.2015 ist, beginnt der neuerliche Bezug von Wochengeld erst mit 5.5.2015
das heißt für den Zeitraum 20.4. - 4.5. erhält man kein Geld und ist somit nicht versichert, für diesen Zeitraum muss man sich also entweder beim Partner mitversichern lassen (falls man voll 2 Jahre Karenz gewählt hat) oder falls man auch nur 20 Monate Karenz mit dem Arbeitgeber vereinbart hat wieder arbeiten, Urlaub nehmen, Krankenstand, unbezahlten Urlaub, ...
@zwergal verkaufst du Sachen von @domi2010 hier weiter?? Weil vielleicht hab ich so Chance an die Sachen ranzukommen, du bist mir ja mit den Größen eh voraus ;-)
Ja würd ich auch sagen, ab zum Frauenarzt und der soll dich mal aufklären wenns deine Eltern noch nicht gemacht haben!
Gibt ja extra Frauenärzte für junge mädls wie dich!
@satru ja bika wollte vom brutto Stundenlohn wissen was netto rauskommt und das kann man ohne wochenstd zahl nicht ausrechnen, denn nur mit der kommt man ja aufs monatsbrutto und von dem kann man dann alles super berechnen :-)