@Christina91 es gibt nach wie vor eine günstigkeitsrechnung. Diese wird aber nicht mehr 3 Jahre rückwirkend gemacht sondern nur mehr ein jahr. Wenn die Kinder beim eakbg also nicht knapp hintereinander auf die Welt kommen dann gibt es wohl kein wochengeld mehr.
@Kathy90 die Reduzierung bezieht sich immer auf dein ursprüngliches Dienstverhältnis nicht auf die Stunden in elternteilzeit.
@julia1 er kann es einmalig verlangen (so wo umgekehrt du auch). Du musst einen guten Grund haben der dagegen spricht. Wenn ihr euch nicht einigt kann es vor Gericht gehen und dann wird entschieden.
Meines Wissens nach nicht ... zb darf der mann alleinverdiener beantragen wenn die Frau nur kbg bezieht ...
Aber bitte vielleicht wurde da ja auch was geändert (glaub ich zwar nicht aber man lernt ja nie aus)
@talulast ja früher (bis feb17) galt die günstigkeitsrechnung mit 3 Jahre zurück. Das wurde jetzt eben auf das Jahr vor der Geburt begrenzt. Gibt es hier im Steuerbescheid kein Einkommen dann auch kein eakbg.
Das eakbg war vom Staat als kurzvariante gedacht. Viele sind aber eben trotzdem 2 Jahre daheim geblieben und haben für das 2. Wieder eakbg bezogen obwohl sie duchgehend daheim waren.
Diese Lücke wurde jetzt mit dem neuen kbg geschlossen. Das erneute eakbg gibt's eben nur mehr wenn man relativ knapp hintereinander die Kinder bekommt oder wieder ganz normal arbeiten geht.
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