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  • Geringfüge Beschäftigung und AMS

    Meine einkommensabhängige KBG endet Mitte November und mein Mann wird 61 Tage Karenz nach mir nehmen (12+2 Option). Ich soll nach Beendigung meiner KBG Vollzeit arbeiten, aber meine Firma möchte, dass ich ab nächsten Januar weiterarbeite. Muss ich für November und Dezember geringfüge Beschäftigung nehmen oder mich beim AMS anmelden? Wenn ich ein Geringfüge Beschäftigung nehme, habe ich dann im nächsten Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld vom AMS? Danke vielmals.
    _bambi_

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