ruf beim gesundheitsministerium an. ich habs auch gemacht weil mir die gkk nicht sagen konnte ob ich anspruchsberechtigt bin. Kurze Erläuterung: 1. Kind kam im Jänner 2012, einkommenabhängige Kinderbetreuungsgeldvariante (12 Monate) aber bis Anfang Juli (18 Monate) Karenz vereinart. Schwager geworden November 2012, Mutterschutz beginnt Ende Juni. GKK konnte mir nur sagen daß es geprüft werden muß bzw. bei nem anderen Telefonat mit anderem Gesprächspartner krieg ich kein wochengeld. Schlußendlich hat der Familienservice mich ans gesundheitsministerium verwiesen und die dame hat mir dsa gut erläutert und auch gesagt, daß wenn es probleme geben sollte, ich mich wieder an sie weden darf.
schaden wird es nicht sondern danach bist du schlauer, ob die gkk das so richtig gemacht hat oder nicht so ganz. Viel Erfolg
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