Wäre interessant mit welchen Begründungen die alle frei gestellt wurden..denn "nur" wegen dem was du grad geschildert hast, wird man garantiert nicht freigestellt.
Dafür (also um finanzielle Einbußen zu vermeiden) ist die Freistellung auch nicht gedacht, sondern zum Schutz vor gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind.
Natürlich ists für dich ne blöde Situation (wer arbeitet schon gern mehr für weniger Geld), aber ich finds dennoch nicht Ok sich deshalb Sozialleistungen (in diesem Fall Wochengeld aufgrund des vorzeitigen individuellen Beschäftigungsverbotes) zu erschleichen...
Und dann schimpfen die Leute wieder, dass die Abgaben an die Sozialversicherung zu hoch sind und die Gebietskrankenkassen verschuldet sind ect.
allerdings zu dem was du da jetzt geschrieben hast: UFF! Damit wär ich echt verdammt vorsichtig, zumal das Internet lange nicht so anonym ist, wie man vielleicht glaubt!
Es mag ja sein, dass es unfair ist, dass sie gerade dich kontrollieren - aber das Finanzamt prüft auch die Arbeitnehmerveranlagungen (vorallem bei Steuerrückzahlungen) nur Stichprobenartig. Da trifft es die "guten" und auch die "schlechten".
Wenn ich das also richtig verstanden hab (auch in Kombi mit dem anderen Thread) will das Finanzamt von dir den Pass um zu sehen ob du regelmäßig bei den Kontrollen warst, weil sie dann daraus schließen können, ob du zumind. an diesen Tagen in Österreich warst, aber die hast du (außer die, die du auch wegen dem KBG machen hast müssen) wenn ich das richtig versteh nicht machen lassen?
Ich war nämlich schon alle 4 Wochen beim FA wiederbestellt und bin natürlich auch hin, weil ich einfach meinen Schatz am Ultraschall sehen wollte, und wissen wollte ob alles ok ist (wenn dir das aber nicht wichtig ist, ist das natürlich auch okay..gibt genug Frauen die sich statt diesen Untersuchungen lieber von einer Hebamme betreuen lassen..)
Der Punkt ist nach wie vor der, dass du - wenn du für längere Zeit im Ausland warst - eben keinen Anspruch hättest. Deswegen ist es das gute Recht des FA das zu prüfen. Dass du Freunde hast, die unser System so betrügen, find ich allerdings echt zum Haare ausreißen! Denn genau DIESE LEUTE sind der Grund, warum auch die "braven Bürger" die sich an alle Vorschriften halten, kontrolliert werden und die Schereien haben! Also bedank dich doch bei denen, anstatt dich über das FA aufzuregen.
Nur als kleines Beispiel am Rande: Bezieht man eine Versehrtenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung (ist auch bei Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung so) RUHT die Rente (Pension) im Falle eines Auslandsaufenthaltes, welcher über 2 Monate dauert. Dies kann man umgehen, indem man um Bewilligung des Aufenthaltes ersucht (wird im Normalfall auch genehmigt, dass heißt obwohl das Gesetz es sagt, gibt es diese Klausel, dass man auf Anfrage trotzdem sein Geld bekommen könnte). Ist es allerdings so, dass aufgrund einer Nicht-Meldung eine Rente oder Pension zu unrecht (da Auslandsaufenthalt) ausbezahlt wurde, kann diese zurück gefordert werden. Das steht so im Gesetzt und hat rein GAR NICHTS damit zu tun welcher Abstammung du bist!!! Auch ein "Österreicher" , der sich nach Australien absetzt hat mit diesen Konsequenzen zu rechnen!
Wenn man das also auf deinen Fall mit dem FA umlegt heißt das, dass man im Falle eines längeren Auslandsaufenthaltes (egal ob Urlaub oder nicht, egal wo dein Hauptwohnsitz gemeldet ist) keinen Anspruch auf FBH, weil das Gesetz besagt, dass der GEWÖHNLICHE AUFENTHALT im BUNDESGEBIET (also Österreich) sein muss. Ansonsten hast du in dieser Zeit keinen Anspruch. Wie das mit der abgelaufenen Karte ist, kann ich absolut nicht beurteilen, dazu reicht mein Wissen auf diesem Gebiet nicht aus.
Versuch also bitte zu verstehen, dass es weder die pure Boshaftigkeit der Ämter ist noch was mit deiner Abstammung zu tun hat. Es ist deren Aufgabe gewisse Dinge zu prüfen, weil es - in Summe gesehen - um viel Geld geht. Und mir als Steuerzahlerin ist es nur recht, dass nur an die Menschen gezahlt wird, die auch Anspruch haben.
Abschließend noch mal zu deinen Freundinnen: Das ist Betrug und da kommt mir auch echt das kotzen wenn ich sowas hör/les. Ich hoffe wirklich, die fliegen damit auf und müssen nicht nur alles zurück zahlen, sondern bekommen auch saftige Strafen dafür!
Ich lese bei diesem Thema eigentlich nur still mit. Jetzt wollt ich allerdings doch meinen Senf dazu geben. Der KV-Beitrag wird nicht nur vom Dienstgeber bezahlt, sondern zum Teil vom Dienstnehmer und zum anderen Teil vom Dienstgeber. Einzig der Unfallversicherungsbeitrag (das sind auch nur 1,4%) wird ausschließlich vom Dienstgeber bezahlt. Das hat den Grund, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Haftpflichtablöse für den Dienstgeber darstellt.
Das klingt jetzt sicher ur böse wenn ich das sag..aber ich will auf jeden Fall das mein Sohn und ich den selben Nachnamen haben..wenn/falls wir aus irgendwelchen Gründen dann doch nicht heiraten sollten, hab ich einen Sohn der nicht heißt wie ich, das geht für mich nicht :-/ kann man das irgendwie verstehen?