Aufgrund strenger Einfuhr- und Zollbestimmungen in einigen Ländern dürfen in die Schuhkartons nur neue Waren und Süßigkeiten, die bis mindestens März nächsten Jahres haltbar sind, jedoch keine Gelatine enthalten. Wir behalten uns das Recht vor, alle Schuhkartons auf die Einhaltung dieser Bestimmungen durchzusehen, zollrechtlich unzulässige Gegenstände anderen wohltätigen Zwecken zuzuführen und übergroße Geschenk-Kartons umzupacken.
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