@SunshineGirl Für Wochengeld musst du 3 Monate vor Beginn MutterSchutz arbeiten. Du kannst Vollzeit oder Teilzeit das ist dafür egal. Es wird halt von diesem Verdienst Wochengeld und Kindergeld berechnet. Beim EaKBG musst du mind. 6 Monate ohne längere Unterbrechungen beschäftigt sein. Dazu zählt aber auch die Arbeitsrechtliche Karenz. Wenn du direkt nach Jänner 2018 mind. 3 Monate arbeitest dann bekommst beides.EaKBG zahlt sich nur aus wenn du in der Zeit vor Mutterschutz mehr als 1400 brutto verdient hast.
@claudsch1980 Ich geh Zumba. Hab das auch schon vor der Schwangerschaft gemacht. Man kommt schon ein bisschen zum schwitzen. Ich geh gerne auch wenn ich nicht bei allen Schritten mitkomm :see_no_evil:
@Kathy90 Wir sind leider schon bei 74. Versuch aber mal direkt einen Post in die Grburtskalender Treads zu machen das du ein WanderPaket machst. Vielleicht melden sich dann mehr.
@tigerkatze Ich hab in der Zeit wo ich zugefüttet habe es auch so wie @BiKa gemacht. Wasser abkochen. Einen Teil kalt werden lassen und den anderen in die Thermoskannne.
@Angie_1984 Ich habe diese ScheinAnstellung gemeint. Wenn jemand 100% angemeldet ist aber nichts bzw vielleicht nur ein paar Stunden arbeitet. Dürfte anscheinend öfters in FamilienUnternehmen vorkommen weil sonst würde nicht a Stb davon abraten die eigene Frau drei Monate vor Mutterschutz im eigenen Betrieb arbeiten zu lassen. Wenn man das gut begründen kann ist es sicher kein Problem aber ansonsten könnt ich mir schon vorstellen das hier die GKK Zweifel hat ob auch wirklich was geleistet wurde oder nur am Papier.