@sunha13 Naja wenn er nur 20 Stunden arbeitet zahlt er dann überhaupt Lohnsteuer bzw genug das der Familienbonus spruchreich wird?
@IreneG Normal denke ich wird das rausgerechnet. Weil sonst wären ja die im Vorteil die es monatlich machen und die zb die Pendlerpauschale erst mit der Arbeitnehmerveranlagung machen im Nachteil
@Nasty Ja aber du zahlst ja dann als Selbstständiger Einkommenssteuer. Da müsste es dann eigentlich schon gehen oder?
Weil mein Mann ist selbstständig und die Steuerberaterin hat gesagt er kanns beantragen.
Aber wäre jetzt net so schlimm. ich gehe 2019 e auch wieder arbeiten und dann kanns ich beantragen aber wahrscheinlich halt net die gesamte Summe
@kosu Ich weiß nicht ob die ein Unterhaltungsprogramm haben. Es kommt nur jeden Tag um 14 Uhr das Maskottchen Badolino kurz in die Therme. Da wird dann ein Lied gesungen und man kann ihn die Hand schütteln, das wars.
Wir waren im Jänner im Allegria für 4 Tage. Man geht vom Hotelzimmer schon ein Stückchen zur Therme und auch zum Restaurant. Unser Kleiner war da 17 Monate und er ist alles mitmarschiert. Man kann sich aber einen Baggy an der Rezeption leihen wenn man möchte.
Wir sind nächstes Jahr im Juli auf einer Hochzeit eingeladen wo mein Mann Trauzeuge ist. Geplant ist das wir mit beiden Kindern hingehen. Sind dann fast 2 Jahre und 3 Monate. Ich hoffe das es problemlos klappt ansonsten muss die Oma den Großen holen kommen. Aber ich denke mit 2 Jahren ist er schon so weit das er sich eine Zeitlang durch malen etc. beschäftigen kann. Es werden auch andere Kinder da sein die aber schon älter sind.
Das Wochengeld bekommst immer 4 Wochen im Nachhinein bezahlt.
Also ich hoffe net das die wirklich so lange brauchen. Ich lebe derzeit von meinem Ersparnissen weil ich kein KBG mehr bekomme und ich sollte bis Mai damit auskommen. Im April kommt Baby Nr 2 und da hoff ich aber schon das ich dann ziemlich bald dann wieder KBG bekomme weil sonst mach ich Minus auf meinem Konto da ich vom Ersparten dann auch nix mehr hab
@Jen84 Das hab ich ihr auch gesagt das es früher anders war. Laut ihr war mein Mann ja schon mit 8 Monaten rein. So ganz glaub ich ihr das nicht weil er hat ja auch schon mit 1 Jahr wie ein Großer sich mit ihr unterhalten. Sie neigt schon dazu dass sie ein bisschen übertreibt. Sie meinte nur er sollte rein sein wenn Baby Nr 2 kommt das ich dann net zwei Windelkinder hab. Aber dass soll meine Sorge sein weil ich muss es ja schließlich machen und nicht sie. Sie ist in vielen Sachen anderer Meinung wie ich. Ich sag ihr ich mach es wie ich es für richtig halt und aus Pasta.
Vielleicht bringt’s ja was wenn ich ihr es jedes Mal sage dass der Kleine noch nicht bereit dafür ist weil er’s noch net versteht und auch nicht deuten kann wenn er Klo gehen muss
Jede durchgeführte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung wird vom Arzt bzw von der Ärztin in den Mutter-Kind-Pass eingetragen. Im hinteren Teil des Passes befinden sich drei Blätter, die als Nachweis für die Krankenkasse dienen.
Der Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen hat in zwei Schritten zu erfolgen:
Der Nachweis der fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und der ersten Kindes-Untersuchungen hat gleich bei der Antragstellung zu erfolgen (in Kopie), die restlichen Untersuchungen sind bis zum 15. Lebensmonat des Kindes nachzuweisen.
Wird nur eine Untersuchung nicht rechtzeitig nachgewiesen, erfolgt grundsätzlich eine Reduktion des Kinderbetreuungsgelds um 1.300 Euro pro Elternteil (dh beim anderen Elternteil dann, sofern dieser Kinderbetreuungsgeld bezieht).
Bei Mehrlingskindern sind Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen für jedes Kind extra nachzuweisen.
Wichtig:
Der Mutter-Kind-Pass ist hinsichtlich der Aufteilung der Nachweis-Blätter noch nicht an die neue Rechtslage angepasst; die ersten vier Kindesuntersuchungen befinden sich auf einem Blatt, obwohl die erste Kindesuntersuchung bereits bei Antragstellung vorzulegen ist. Die erste Kindesuntersuchung ist daher jedenfalls in Kopie vorzulegen, da das zweite heraustrennbare Blatt für die Bestätigung der weiteren Kindesuntersuchungen benötigt wird.
Auch die übrigen Nachweise können in Kopie vorgelegt werden.
Die Krankenkasse behält sich vor, die Blätter im Original abzuverlangen. Bitte bewahren Sie diese daher ordnungsgemäß auf.