Angie_1984

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Angie_1984
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  • Probleme in der Arbeit

    @teddy23 Frühkarenz wirst nicht so einfach kriegen, da gibt es eine Liste mit Diagnosen die du "erfüllen" musst. Sei froh, dass du nicht in Frühkarenz gehen musst! Das sind nämlich sehr schwerwiegende Diagnosen, die man sich nicht wünscht. Und ein psychologisches Gutachten bekommt man nicht einfach so auf Bestellung, auch hier muss ja was schwerwiegendes vorliegen. Und letzen Endes entscheidet ohnehin der Amtsarzt. Noch dazu bist du erst in der 12. SSW, da gibt es sowieso noch keine Frühkarenz.

    Keine Frage, würden wohl sofort mehr als die Hälfte der Schwangeren sagen, dass es ihnen echt besser gehen würde, wenn sie zu Hause bleiben könnten. Aber so spielts leider nicht für die meisten.

    Vielleicht kannst du den Kollegen dort klar machen, dass du auch ungern da bist, aber es jetzt nun mal so ist und ihr sprecht euch ab, wo du hilfreich sein kannst, wo nicht. Ansonsten kannst du nur Urlaub nehmen, oder mit deinen Beschwerden deinen Hausarzt aufsuchen und wirst damit sehr wahrscheinlich in den Krankenstand geschickt. Die Frage ist halt nur wie lange. Das Problem ist ja, dass du noch 20 Wochen vor dir hast, die du überbrücken musst. Da wirst ja auch vorgeladen bei der Krankenkasse und dann kommt es drauf an, weswegen du krank geschrieben bist.

    Habt ihr keinen Betriebsrat? Den würde ich mal kontaktieren.
    riczTiinkerBell
  • Mit 2. Baby schwanger - nur kurz Arbeiten zwischen Karenz Nr. 1 & 2

    @_Kathrin_ Das ist alles sehr komplex und nur im Einzelfall wirklich beurteilbar. Aber hier http://www.hoferleitinger.at/news.php?n=741 wird das Grundsätzliche eigentlich sehr gut beschrieben. Da wird das Merkblatt über die familienhafte Mitarbeit genauer erklärt und mit Beispielen versehen.
    _Kathrin_
  • Mit 2. Baby schwanger - nur kurz Arbeiten zwischen Karenz Nr. 1 & 2

    @_Kathrin_ Doch, doch das stimmt was @wolfi86 sagt. Steht im ABGB ;) Aber das heißt nicht, dass die Ehefrau nicht beim Mann entgeltlich arbeiten darf. In Bezug auf eigene Ansprüche später, muss man sich das sowieso gut überlegen, ob man unentgeltlich im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht arbeitet und hängt sicher auch davon ab, welche Rechtsform das Unternehmen des Ehemannes hat und ob überhaupt und falls ja wie man daran beteiligt ist...
    Man muss eben auf mehr Dinge aufpassen und wirklich darauf achten, dass man als Ehefrau keinen ungerechtfertigten Vorteile erhält, die eine fremde Angestellte nicht hätte. Und was immer einfacher ist, v.a. auf Unternehmerseite ist eben ein freier Dienstvertrag oder Honorarbasis, weil damit kaum bis keine Verpflichtungen außer dem Entgelt zu erbringen sind.
    Warum die Steuerberater abraten ist mir schon klar, aber die Frage die sich stellt ist mMn eher, betrachten sie bei ihrem Rat ausschließlich die Unternehmer-Seite, oder können sie auch die AN-Seite berücksichtigen. Meine Erfahrung mit Steuerberatern ist nämlich, dass sie so in ihrer Welt des Unternehmertums "gefangen" sind (und meist selbst auch quasi freiberuflich tätig), dass sie da andere Aspekte außer Acht lassen. Also ein Gesamtbild was für EUCH am Besten und was überhaupt möglich ist, muss man sich ansehen. Das kann bestimmt nicht jeder Steuerberater, weil das eben keine Standardfrage ist.
    _Kathrin_
  • Mit 2. Baby schwanger - nur kurz Arbeiten zwischen Karenz Nr. 1 & 2

    Es gibt auch Branchen/Tätigkeiten, wo man sowieso nur für kurze Zeit angestellt wird (bzw. in meinem Fall waren das immer freie Dienstverträge bzw. auf selbstständiger Basis) und niemand groß Fragen stellt, oder Böses unterstellt, unabhängig vom Naheverhältnis. Aber kaum erwirbt man damit auch Rechte wie (ea)KBG, Wochengeld oder ALG-Anspruch, hätte es eine schiefe Optik, sobald man sich näher steht, oder sei es Glück, dass man jemanden "Blöden" gefunden hätte. Das kann ich nicht nachvollziehen.

    Ich finde nicht, dass man das pauschal als austricksen bezeichnen kann. Es gibt wie immer und überall schwarze Schafe. Aber davon kann ich nicht ausgehen. Das muss man, wenn überhaupt, im Einzelfall prüfen.

    Es gibt genügend einmalige Tätigkeiten, die nur kurze Zeit dauern und davor bzw. danach niemand mehr macht (zB sehr häufig im Bereich der Forschung & Entwicklung, Journalismus, Lektorat, Datenauswertung, Nachhilfe, Marketingmaßnahmen, Buchhaltung/Steuererklärung, Projektarbeit im Sozialbereich, Pflege, Beratung, Therapie, Supervision, Organisation diverser Dinge/Events/Firmengründung etc. etc. es gibt sicher weitaus mehr, das sind nur ein paar Tätigkeiten die ich zB bisher gemacht habe). Warum dafür keine Schwangere nehmen? Trauen sich die meisten Unternehmer halt nicht, wenn sie sie nicht zumindest schon länger kennen. Das ist eine andere Geschichte.

    Ich finde es aber ziemlich daneben, gleich mal von einem Gefälligkeitsgeschäft bzw. Tricksen auszugehen, nur weil ein Naheverhältnis besteht. Es gibt auch noch ehrliche und faire Unternehmen, die einem einfach eine Chance geben bzw. von deinen Diensten einfach kurzfristig noch vorm mutterschaftsbedingten Ausfall profitieren können und wollen. Ich sehe da nichts Verwerfliches dran, wenn alles sauber abläuft und tatsächlich eine gegenseitige Leistung erbracht wird. Warum sollte man dies still und heimlich machen und nicht hier diskutieren dürfen??
    _Kathrin_karibu
  • Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, nochmal für zweites Kind gleich nach dem ersten.

    Ich will die Gesetzesänderung nicht verteidigen, finde das auch nicht gut und vor allem die quasi heimliche Verschlechterung ohne Übergangszeit ist ein Wahnsinn und eine Frechheit!! Es müsste da jemand den es betrifft auch aufmerksam machen und auf die Barrikaden steigen. Vielleicht würde zumindest noch eine Übergangsfrist für diejenigen eingebaut...

    Aber was ich sagen will, man kann schon für jedes Kind eaKBG beziehen, nur muss man dazwischen eben wieder entsprechend arbeiten gehen. Man kann nicht mehr durchgehend daheim bleiben. Ich glaub meine Schwägerin hat ganz im Sinne dieses neuen Gesetzes gehandelt, obwohl sie nicht musste, weil bei ihr noch das alte Modell galt. Sie wurde schwanger, war 12 Monate mit eaKBG daheim, dann ihr Mann ein Jahr, während sie wieder arbeiten war. Danach kam Kind zwei und sie haben es wieder so gemacht.

    Natürlich geht das nicht bei jedem, weil ja Wirtschaft, Arbeitsplatz und Kindesvater auch passen und mitspielen müssen. In meinem Beispiel sind beide Beamte ;)

    Also das neue Gesetz macht das jetzt einfach zu einem absoluten Privileg einen Einkommensersatz für zwei und mehr Kinder zu erhalten und die Folge wird bestimmt sein, dass besserverdienende Frauen nur noch ein Kind bekommen. Die Entwicklung find ich nicht gut. Und Aussagen nach der Art, man könne sich als Besserverdienende ja was wegsparen und solle nicht jammern, sind sowieso unter jeder Kritik. Für die Karriereleiter macht es in Ö nämlich einen riesen Unterschied, ob man gar nicht, einmal für eine gewisse Zeitspanne weg vom Job ist, oder (wie es das neue Gesetz verlangt) ein Kommen und Gehen fabriziert.
    _Kathrin_SDL611
  • Habe gekündigt wegen eines neuen Jobs und bin jetzt nach Ablauf der Kündigungsfrist schwanger

    Die Dauer des Anspruches hängt aber auch davon ab, wie viel sie vorher gearbeitet hat. Vielleicht hat sie schon 30 Wochen Anspruch, dann ginge es sich womöglich schon aus.
    So oder so, steht es aber eh am Bescheid genau drauf bis zu welchem Datum man ALG beziehen kann.
    Man kann die Zeit mit Kurs- oder Schulungsmaßnahmen verlängern oder eben wie schon erwähnt mit Krankenstand. Aber vielleicht gibt es eh eine Aus-, oder Fortbildung die du machen möchtest. Würde sich jetzt sicher anbieten.
    nadjast
  • Habe gekündigt wegen eines neuen Jobs und bin jetzt nach Ablauf der Kündigungsfrist schwanger

    Arbeitslosengeldberechnung hängt vom Datum des Antrags ab. In deinem Fall würde wohl das Jahr 2015 herangezogen werden. Das Vorjahr nur dann, wenn man in der zweiten Jahreshälfte den Antrag stellt.
    Die Kündigung bei der Zahnärztin wird gültig sein, allein schon deshalb, weil sie ja innerhalb der Probezeit war. Da braucht sie keinen Grund angeben. Aber ansonsten würde auch da gelten, dass du nur wegen deiner SS nicht gekündigt werden dürftest.
    Ich glaub für die Anfechtung der Kündigung aus dem alten DV bist du meines Wissens nach zu spät dran.
    Aber geh bitte unbedingt zur AK!!! Die beraten dich super über all die Möglichkeiten die du jetzt hast. Alles Gute!!
    nadjast
  • Mit 2. Baby schwanger - nur kurz Arbeiten zwischen Karenz Nr. 1 & 2

    @_Kathrin_ Ich bin auch bei meinem Mann angestellt und habe damals erfahren, dass man u.a. auch aufpassen muss, dass der Verdienst angemessen sein muss; dass also kein Vorteil durch die Ehe entstehen darf. Und generell muss man bei einer "richtigen" Anstellung auch aufpassen, dass es nicht zu kompliziert wird, weil ja auch Verpflichtungen für deinen Mann als Arbeitgeber entstehen... diese kann man aber ein wenig umgehen, wenn er dich zB als freie Dienstnehmerin anstellt, oder überhaupt auf selbstständiger Basis. Müsst ihr euch alles gut durchdenken und überlegen. Bei weiteren Fragen kannst mir gern eine PN schicken ;)
    _Kathrin_
  • Kurze Frage? Schnelle Antwort! #32

    @minimi Ich befinde mich gerade in so einer Situation und ich werde bis zum MuSchu behalten. Der Betriebsrat hat mir gesagt, dass das auf voll viele Dinge ankommt und zwar meist so ist, aber nicht immer.
    minimi
  • Gemeinsam Abnehmen :)

    @Delali @kathi0816 Lifesum heißt die App ;) Ich hab sie jetzt auch. Sieht ganz gut aus auf dem erstens Blick. Aber weil du was von Grundumsatz vorhin erwähnt hast. Wo gibt man das Aktivitätslevel an?

    Mädels, ich bin vollstens motiviert :# (aber das heißt bei mir nicht immer was =)) ) Wie geht's euch?
    Delali

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