@KFP Wenn der Papa nach 22 Monaten in Karenz geht, muss die Mama Vollzeit arbeiten und danach erst kann zB die Elternteilzeit angetreten werden.
Und das mit den Krabbelstuben ist auch ein Punkt, bzw muss die Eingewöhnung dann mit dem Papa gemacht w…
Danke dir, ich habe jetzt nochmal mit der AK gesprochen (beim ersten Mal hatte die Dame selbst keine Ahnung) und ich darf nur bis zum 2. Geburtstag zuhause bleiben, wenn der Arbeitgeber es mir gewährt. Zudem muss man einen Kündigungsschutz vereinbar…
Auf der AK Seite steht: „Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
*Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld steht Ihnen bis zum 1. Geburtstag des Kindes zu.
*Beziehen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld, so verlängert sich die Bezugsdauer b…
Wenn man aber nach dem Mutterschutz (gehen wir jetzt mal von den 8 Wochen aus) vor hat, bis zum ersten Geburtstag seines Kindes selbst zuhause zu bleiben, bezieht man ja selbst die 10 Monate KBG. Wird das Kind gestillt, ist das doch auch nur logisch…
Hallo, verstehe ich das also richtig: ich bin meine 8 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz und 10 weitere Monate in Karenz. Da beziehe ich das einkommensabhängige und teile es mir ein. Das zweite Jahr darf ich dann (wenn mein Mann und ich entschei…
Ich hatte selbst während ich voll gestillt habe eine Mammographie! Man hat mir empfohlen, die erste Milch dann abzupumpen und wegzuleeren. Mein Tipp: direkt davor die Brust gut entleeren (abpumpen oder vor Ort noch stillen), dann geht das gut. Durch…