Es gibt oft kostenlose Erstgespräche bzw Anwaltssprechstunden im Bezirksgericht bzw. bei Frauenhäusern usw.
(Auch wenn du dich vom Jugendamt nicht gut beraten fühlst…!)
Sprich mit der Person bei der BH/beim Magistrat, die für den Unterhaltsvorschuss verantwortlich war. Es gilt grundsätzlich das Anspannungsprinzip in Sachen Unterhalt. Dh er muss nicht zahlen je nachdem wieviel er verdient, sondern je nachdem wieviel…