@Bluna ich schätze das gilt dann nur bis du wieder arbeiten gehst weil dann beziehst du ja auch kein Geld mehr von der GKK sondern zahlt ja dein Chef wieder für dich! Also wird das mit Ende deiner Karenz aufhören !!!
Anspruchsvoraussetzungen:
Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächl…
•Erwerbstätigkeit in den letzten sechs Kalendermonaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes:
Es muss sich um eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit handeln. Eine Selbstversicherung, freiwillige Weiterversicherung, Mitvers…