@ohmy hmm.. super, dass das bei dir geklappt hat!
bei mir hat die AK gesagt, ich bekomme keine Mindestsicherung, weil ich ja in der Karenz einen Dienstgeber habe und ich soll einfach im 1.Jahr soviel vom eaKBG sparen, dass ich im 2.Jahr davon leben …
Liebe Sunha,
danke für deine Nachricht!
Ja, bevor ich von einem satten Einkommen von rund 350€ im Monat (Familienbeihilfe+Wohnbeihilfe) leben muss und keine Mindestsicherung bekomme, dann muss ich wohl auch im 2.Jahr Teilzeit arbeiten.. Ich würde h…