Eine gleichzeitige Karenz beider Elternteile darf sich arbeitsrechtlich max. 1 Monat überschneiden !
Der Bezug von KBG hat mit der Karenz nichts zu tun ;-)
In eurem Fall wäre vermutlich das Beste wenn du die 2 Monate in denen du eaKBG haben willst…
Der Antragsteller (also meistens die Mutter) muss mit dem Kind einen gemeinsamen HAUPTWOHNSITZ haben ! Der Hauptwohnsitz des Vaters spielt grundsätzlich keine Rolle ;-)
lg
Hallo Nana,
in deinem Fall ist eine EU Verordnung lt VO 883/04 anzuwenden.
Das heisst konkret das der Beschäftigungsstaat vorrangig für Auszahlungen von Familienleistungen zuständig ist. Sollte keine Beschäftigung einer der beiden Elternteile vorl…
Hallo Nana
nicht nur dein Hauptwohnsitz ist relevant, sondern auch wo DU und der KINDESVATER arbeiten ! Unter Umständen musst du gar keinen HWS in Ö anmelden ;-)
Aber dafür musst du mir noch Infos über HWS des Vaters und der Dienstverhältnisse gebe…
nach dem Kinderbetreuungsgeld, für die restliche Zeit bis zur Wiederaufnahme deiner Arbeit bist du NICHT krankenversichert !
Du hast für die 4 Monate nur 2 Möglichkeiten:
1. geringfügige Beschäftigung mit einer §19a Versicherung (ca.53,10 € monatl.…