ja da hast im prinzip recht das es 80% des wochengeldes sind. aber es gibt die günstigkeitsberechnung des eakbg. da wird das jahr hergenommen in dem kein kbg bezogen wurde (max 3 jahre zurück). in meinem fall ist das 2011...da ich da aber ab mitte n…
ich war mir eben auch sicher das ich anspruch auf wochengeld bzw dann wieder gleiches eakbg habe....leider wurde ich eines besseren belehrt...aus den damaligen 71€ tgl wochengeld werden jetzt 10€ :-(
ja ich kenne den text. fakt ist jedoch, dass du nur dann anspruch auf wochengeld hast wenn du WÄHREND des bezuges von kbg schwanger wirst. ich hatte auch das eakbg. war (bin) 24 monate in karenz. wurde jedoch nach dem kbg schwanger. ich hätte keinen…
wochengeld erhälst du nur wenn du während des bezuges von kbg schwanger wirst. (jetzt beim 2. kind)bzw wenn du zwischen 1. karenz und 2.mutterschutz wieder arbeitest (ist bei mir gerade der fall...). ansonsten hast du sowieso keinen anspruch auf woc…
28 tage gibt es eh nur einmal ;-) sonst sind es eh 30 oder 31. das sollte nicht so tragisch sein. kbg sind tgl 80% des tgl wochengeldes. ist im prinzip auch egal ..schlechter aussteigen tust du ja nicht.
mich betrifft es nicht da ich noch in karenz bin und dann wieder mit 50% einsteigen möchte aber einige freundinnen von mir haben wieder geringfügig angefangen und es war kein problem.sie kamen alle auf die alte station zurück.die freien tage sollten…
naja auch wenn es auf 180 erhöht wird sind das monatlich 17€ mehr....wenn man bedenkt das alles andere auch teurer wird ist das sehr wenig...aber mal abwarten ob es wirklich 180€ werden (mehr wirds sicher nicht)
Tritt man aus dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld aus einer Pauschalvariante in die Schutzfrist für ein weiteres Kind ein, wird das Wochengeld in der Höhe von 180 Prozent der rund 436 Euro monatlich (= Auszahlungsvariante 30+6 Monate beim Kinderbetre…
@claudsch1980
ich hab dann noch im vertragsbedienstetengesetz nachgeschaut und da steht es auch so drin und laut auskunft der ak steht mir diese aufzahlung zu...und ich denke mir, dass es sicher stimmt wenn es die dame in der lohnverrechnung sagt. …
so für alle die mein fall interessiert ;-)
eakbg kann ich beziehen...berechnungsjahr 2011...wird jedoch weniger da ich in diesem jahr ab mitte november frühkarenz war...es ist zwar weniger aber noch nicht soooo tragisch.....
so und jetzt zum woche…
die in der lohnverrechnung wissen das nicht weil es ja die bva ausbezahlt.
die sagen nur, dass sie jetzt nix sagen können weil sie erst die entgeltbestätigung brauchen (die gibts aber wie gesagt erst im april).
wenn ich das richtig verstanden habe…
ja die bei der bva sagen nur sie müssen die arbeits und entgeltbestätigung abwarten...die gibs aber wie gesagt erst im april
in einem anderen forum hab ich von einem kk-mitarbeiter (allerdings nicht bva) die information erhalten, dass eben das geha…
ja ich bin beim land angestellt und war eben auch in dem 2. jahr, wo ich kein kbg erhalten habe bei meinem dienstgeber versichert. dh durchgehend in einem aufrechten dv
und jetzt würde ich eben gerne wissen, ob die das wochengeld anhand der 13 tage…
nein da gibt es ein ogh urteil.
frauen, die kein kbg mehr erhalten aber dennoch in der gesetzlichen karenz von 2 jahren sind haben anspruch auf wochengeld