Und wenn man schon mal verheiratet war, ist auch klar, dass man einen rechtskräftigen Scheidungs-Beschluss vorlegen muss. Ansonsten ist der Familienstand der Mutter verheiratet und der Ehemann wird als Vater eingetragen. Wenn man den Familienstand g…
Kenn mich etwas aus bei den Behörden in Ö.
1. Wollen 2 Ö in Ö ein Kind beurkunden lassen, ist das Kind Ö - logisch.
2. Will ein D/Ö verh. Pärchen ein Kind in Ö beurkunden lassen, wird das Kind zuerst nach Ö Recht beurkundet (=österr. Staatsangehörig…