Kann mir wer sagen ob ich nach den neuen Richtlinien Anspruch auf Wochengeld habe und wenn ja, wie das berechnet wird? Ich habe im September ET. Mein Großer ist dann 18 Monate. Jetzt bin ich in Karenz (hatte das Modell 20+4 gewählt). Vielen Dank!
Hat jemand erfahrung mit der kombination selbsterhalterstipendium und kinderbetreuungsgeld? Gibt es da irgendwas auf das man achten muss (zuverdienstgrenze o.ä.).
Ich hätte auch eine Frage, aber eher zur höhe des mutterschutzgeldes direkt im anschluss an die bildungsteilzeit: Auf welcher basis wird das mutterschutzgeld berechnet? Voriges Vollzeitgehalt, Teilzeitgehalt oder Teilzeitgehalt+Bildungsteilzeitgeld …