In meiner unselbstständigen Tätigkeit habe ich meine Stunden zu leisten und diese kann ich nicht so einfach reduzieren im laufe der nächsten Monate. In meiner selbstständigen Ausübung ist dies möglich.
Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort. Die gesundheitlichen Gründe für den frühzeitigen Mutterschutz hätte ich. Aber ich arbeite als Psychologin (selbständig und unselbstständig) und gehöre soweit ich weiß nicht zur Wirtschaftskammer.