Sollte ich also direkt bei arbeitslosenmeldung von meiner ss berichten? Oder hat das dann irgendwelche nachteile für mich? Könnte ich es auch erst später sagen?
Ja, aber da ändert sich ja nur der bezug von kinderbetreuungsgeld für kinder die nach dem 01.03.2017 geboren sind. Hat ja nichts zutun mit dem arbeitslosengeld bzw. dem wochengeld oder irre ich mich....
Die betreuung vom grossen ist nur durch die grosseltern gesichert! Reicht das aus? Oder muss er fremdbetreut werden. Da hab ich bisher noch keinen platz.
Mir geht es ja grossteils darum, dass mir das wochengeld sonst wegfällt. Das fände ich schade.…