Auf den Info-Seiten der Krankenkassen steht, das immer die Einkünfte des Antragstellers berücksichtigt werden. Also müsste das im Umkehrschluss bedeuten, das man sehr wohl die Wahl hat von wem das berechnet wird.
Danke schonmal für die raschen und zahlreichen Antworten :D
Ich verstehe die Sache aber leider noch nicht ganz ^^ Wenn bei dem Modell des ea KBG der Vater der Besserverdiener ist und quasi den max. Betrag erhält für 12Monate, wärs doch aus rein fi…