Danke für eure Antworten! Es handelt sich bereits um meinen 2. KS - habe einen zweijährigen Sohn. Bekomme Mutterschutzgeld, allerdings nicht viel. War nach Karenzende 1 1/2 Monate arbeiten - dann hat wieder der neue Mutterschutz begonnen. Das einkommensabhängige Kbg ist durch die Günstigkeitstechnung aus dem Jahr 2013 deutlich höher, als mein Mutterschutzgeld. Deswegen beantrage ich dieses ab Geburt. Aber ich werde einfach alles herrichten, damit es dann schneller geht nach der Geburt! LG
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