Weil uns das Thema selbst interessiert und wir eigentlich nach der Geburt vom zweiten Zwerg alles notariell beglaubigen lassen wollten, hab ich ein wenig herum telefoniert.
Aussage vom Jugendamt, was für unsere Zwerge dann quasi vorübergehend zuständig wäre:
In erster Linie (wenn beide Eltern sterben sollten) werden die Großeltern beider herangezogen und geprüft ob sie auch in der Lage sind das Kindeswohl zu sichern (finanziell, platz technisch,.... Sprich nicht kriminell, depressiv, alkohol oder drogensüchtig, etc)
Sollte es ein Testament geben, in dem ausdrücklich steht das Partei A die Kinder bekommen soll, Partei B hingegen niemals die Kinder bekommen soll, dann wird das quasi gelesen und akzeptiert, aber sollte der Richter Partei A für nicht fähig erklären und Partei B hingegen schon, kommen die Kinder trotzdem zu Partei B und der letzte Wille wird einfach übergangen. Immerhin haben "Streitigkeiten" zwischen der Eltern und Partei B ja nichts mit dem Kindeswohl zu tun.
Man kann wenn man will also beim Notar seinen letzten Willen hinterlegen (kostet ca zwischen 100 und 250€), wer aber dann tatsächlich das Sorgerecht bekommt wird dann von der Situation abhängig gemacht, egal was schriftlich hinterlegt wurde.
Man kann/sollte auch hineinschreiben warum man zb nicht möchte das eine bestimmte Person das Sorgerecht bekommt. Was dann ebenfalls geprüft wird vom Richter, ob das für das Kindeswohl entscheidend ist.
Sollten beide Großelternteile nicht dem Kindeswohl gerecht werden können, werden Onkel und Tanten vom Kind herangezogen.
Wenn man kein Geld ausgeben möchte kann man auch ein Testament in die Dokumentenmappe legen. Laut Internet müssen da jedoch Zeugen die nicht mit einem Verwandt sind dabei sein und es muss handgeschrieben und unterschrieben sein, aber in wieweit das dann wirklich Gültigkeit hat weiß ich leider nicht.
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