Damit du Wochengeld bekommst musst du vor dem neuen Mutterschutz mind. 3 volle Kalendermonate mehr als geringfügig gearbeitet haben. Wenn du also ab 01.02.2020 wieder arbeitest, dürfte der Mutterschutz frühestens am 01. Mai beginnen, dann bekommst du Wochengeld in der Höhe des Durchschnittseinkommens der 3 Vormonate + 17% Sonderzahlungen. Wenn du erst ab z.B. 03.02.2020 angemeldet wirst, dürfte der Mutterschutz erst am 01. Juni beginnen da dann der Februar kein ganzer Kalendermonat ist. Wenn du das eaKBG nochmal nehmen möchtest wäre es ideal, wenn du diese 3 Kalendermonate Vollzeit arbeitest, ansonsten steigst du ziemlich sicher mit dem Pauschalmodell besser aus die € 200 sind kein Problem, die darfst du in der Karenz dazuverdienen, für das Wochengeld bringt es allerdings nichts, außer du lässt dich für ca. € 60 im Monat selbst versichern über mind. 3 volle Monate vor dem Mutterschutz, dann bekommst du Wochengeld in Höhe des niedrigsten Satzes (ca. € 270).
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