Also ich habe meine Tochter alles impfen lassen, was im Impfplan drinnen steht, da es ja einen Grund hat, warum diese Impfungen empfohlen werden. Beim 2. Kind werde ich es wieder so machen.
@melly210 Eben weil du das mit den Babies sagst, ist es beim Kinderarzt beispielsweise etwas anderes. Das ganze Thema könnte man noch länger ausführen, aber ich kann hier leider kein ganzes Jusstudium in einem Post abhalten ;-) Und so wie immer: letztendlich zählt für den Einzelfall nur, was rechtsgültig entschieden wird, sei es eine Disziplinarbehörde, eine Verwaltungsbehörde oder ein Gericht.
Wäre ich ungeimpft, dann würde ich mir das sicherlich nicht gefallen lassen, dass man mich nicht mehr behandelt, wenn ich zum Arzt muss (da geht ja keiner zum Spaß hin, selbst nur Vorsorge hat ja einen Sinn). Gibt ja schon auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können/dürfen oder wirkliche Gründe haben (damit meine ich nicht den Grund, dass man den Medien und der Wissenschaft einfach nicht glaubt) und dann kann es doch nicht sein, dass diesen Menschen generell keine Gesundheitsversorgung mehr zukommt, solange sie nicht ein Notfall sind. Finde ich sowohl rechtlich als auch moralisch sehr bedenklich.
Man kann generell nicht einzelne Paragraphen raussuchen und die wörtlich lesen, so einfach ists leider nicht (wenn es auch wünschenswert wäre). Manchmal mag das ausreichen, oft aber nicht.
@daarma prinzipiell ja, aber der Arzt hat halt Verträge mit den Krankenkassen (ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Kassenarzt handelt, weil fast alle einen Hausarzt haben, der einen Kassenvertrag haben) und dadurch gewisse Pflichten. Vom rechtlichen Gefühl her glaube ich nicht, dass er Ungeimpfte einfach so abweisen kann.
Wenn die zwei Geimpften einen schwereren Verlauf als die Ungeimpftem hatten, ist es gut möglich, dass genau diese zwei Geimpften ohne Impfung auf der Intensivstation gelandet wären.
Und selbst wenn es einen Prozentsatz an Personen mit Impfung gäbe, die durch die Impfung einen schwereren Verlauf als ohne hätten, könnte es sein, dass das zB in Österreich genau 2 Personen sind und du diese zufällig kennst.
Persönliche Erfahrungen prägen sehr. Aber nur weil zufällig in meiner Nachbarschaft in 5 von 10 Häusern eingebrochen wird, heißt das noch lange nicht, dass in 50% aller Häuser eingebrochen wird. Es kommt einem so vor, muss aber nicht stimmen.
Genauso wenn alle aus meinem Umfeld null Nebenwirkungen bei zB einer Impfung haben, heißt das ja nicht, dass es die nicht gibt. Man braucht da viel größere Gruppen von Menschen, um statistisch etwas ableiten zu können.
@degosire was mit Nachtgastronomie damit gemeint ist, wird sich erst aus der Verordnung de Bundesministeriums ergeben, die sicher wieder im letzten Moment veröffentlicht wird... hört sich für mich aber eher nach Disco, Bar etc an.