@PrincessSunshine Aso, na ich dachte du bist Verdachtsfall, weil du mit jemanden Kontakt hattest, der positiv getestet hat. Da wärs halt relevant gewesen, wie lange und wie du mit der Person Kontakt hattest, ob die Chance eher groß oder gering ist, dass du dich angesteckt hast. Deshalb habe ich gefragt ;-) Aber wenn du selber pos getestet hast, erübrigt sich das sowieso...
@Larielle Die haben Rechtskundige Bedienstete, also JuristInnen. Aber wohl keine besonders guten bzw. haben die vielleicht auch hohe Fluktation, ich weiß es nicht. Es ist halt auch schwierig, das ist keine Frage. Schwierig sind aber andere Rechtsmaterien auch, nicht nur Corona. Am Anfang habe ich es ja noch verstanden, dass da viele Fehler passiert sind, weil das wirklich alles neu war und super schnell gehen musste. Aber jetzt verstehe ich es nicht mehr. Und wenn nicht mal JuristInnen sich auskennen, wenn sie das alles lesen, frage ich mich, wie sich Nicht-JuristInnen dann bitte auskennen sollen...
Dort steht auch:
"3G-Nachweis: Muss der Arbeitgeber kontrollieren?
Ja, die Verordnung sieht jedoch nur die Verpflichtung von stichprobenartigen Kontrollen vor. Verpflichtende flächendeckende bzw. generelle Zutrittskontrollen sind rechtlich nicht verpflichtend verankert."
Nur weils nicht verpflichtend ist, heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber nicht alle kontrollieren darf.
Ich fürchte nur, dass man die Infekthäufigkeit nicht nur vom Kindergarten abhängig machen kann, das kommt auch sehr aufs Kind und auf alles mögliche an. Gut möglich, dass es bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater besser ist, Garantie ists aber keine.
@Mohnblume88 das verstehe ich schon, aber wenn dein Kind krank ist und du niemand anderen hast, dann muss es eben sein. Kannst es ja schwer alleine daheim lassen. Das muss auch dem Arbeitgeber klar sein.
Sehe das wie @kea
@Todora2993 du könntest ja sagen, dass du niemanden hast, der die Kinder beaufsichtigen kann und dein Mann die Kinder somit mitnehmen muss. Auch könnte ein 2jähriger oder auch ein 5jähriger, wenn er deine Besuchsperson wäre, in dem Alter wohl kaum alleine zu dir auf Besuch kommen.
Ich würde einfach dort reden... und notfalls fragen, ob dein Mann die beiden Kinder denn alleine daheim oder am Spitalsgelände lassen soll!?
Hallo an alle neuen Ich bin ja hier fast schon wieder weg, sobald es einen Juni 2022 Thread gibt (mag den selber nicht eröffnen, deshalb warte ich...).
Ich kann allen, die Ovus machen, den Clearblue Monitor sehr empfehlen. Der ist echt zuverlässig! Und was er anzeigte, hat genau mit dem Ultraschall der Eierstöcke beim Arzt übereingestimmt. Bin mit dem CB Monitor 2x recht schnell schwanger geworden. Er ist halt sicherlich teurer als die "normalen" Ovus, aber ich finde es zahlt sich aus. Außerdem kann man ihn günstiger über zB willhaben oä kaufen, da spart man sich einiges. Manche haben da auch noch Teststäbchen übrig, die man dazu bekommt.
@Flipp Wenn du bei der ÖGK versichert bist, wohl sicherlich. Es gibt aber auch Konstellationen, wo dich der Arbeitgeber/die Arbeitgerin für die Dauer der Elternkarenz weiterversichert (war bei mir zB so, ich hatte ein Jahr das eaKBG und war bis zum Ende der Eltern-Karenz weiter selber versichert).
@wuhselwuh Laut derzeit geltender Verordnung, musst du "nur" MNS tragen, aber keine FFP2
Ergibt sich aus § 19 Abs. 4 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung – 2. COVID-19-MV
@hansa92 ich würde da zB bei der Arbeiterkammer nachfragen, aber spontan hätte ich gesagt, dass der Tagessatz des Kinderbetreuungsgeldes herangezogen wird. Dies aus folgenden Gründen: Es werden die letzten 3 vollen Kalendermonate für die Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes herangezogen, dh der September fällt raus, weil du ab 25.09. in Mutterschutz bist. Dh es würde der volle August, Juli und Juni herangezogen werden. Normal würde man hier ausrechnen wieviele Tage diese 3 Monate insgesamt hatten und so den Tagessatz ausrechnen. Da du aber sowieso täglich KBG bekommen hast, wird wohl dies herangezogen und ich denke du bekommst das Wochengeld in der selben Höhe wie das KBG.