Hi! Ich hatte das gleiche wie du und kann dir vielleicht weiter helfen. Also ich hatte bei k1 das ekakbg und hatte 4 wochen zwischen Ende kbg und Mutterschutz. Habe die karenz nach 12 monaten beendet also am letzten tag des bezuges und bin dan am darauffolgenden tag für 4 wochen in urlaub gegangen. Hatte dan sowohl anspruch auf wochengeld als auch auf erneutes ekakbg. Für das wochengeld wurden die 4 wochen plus 2 Monate vom kbg bezug als berechnung hergenommen.
Lg
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