ich hab an der wand einen starrstern angebracht. das ist ein stern der in der nacht leuchtet. davon hab ich nur einen einzigen an der wand angebracht. beim einschlafen starrt unser zwergi das sternchen solange an bis ihm die augen zu fallen. er schläft schon seit einiger zeit durch ohne dass er mama oder papa braucht, aber über das babyphone konnte ich einige male beobachten, wenn er munter wird, dass er eben den stern anstarrt und dann wieder ganz seelenruhig weiterschläft.
soll das nur als info sein? oder hast du auch irgendeine frage bezüglich was noch alles passieren kann in der 36. ssw ... irgendwie werd ich aus dem text net schlau .....
@Shannon ich weiß wie aufregend und nervig es sein kann 14 tage zu warten bis man einen SS-Test machen kann, aber das ist bitte kein grund mehrere Threads voll zu spamen.
Wenn du hibbelig bist kannst du zu den Hibbelmädls in den Thread und im "bin ich schwanger"-Thread hast du eh schon geschrieben.
wir sind leider keine Hellseherinnen übe dich in geduld
ich hab einen mutterschaftsaustritt gemacht (5. woche nach der geburt) und konnte nach der 12. woche (KS-Geburt) trotzdem eaKBG beantragen. @KKz
Anspruchsvoraussetzungen:
Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt werden. In diesen sechs Monaten darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, etc.) bezogen werden. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Krankheit oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung des Arbeitgebers stellen keine Unterbrechung dar.