wenn dein Dienstgeber keine Einvernehmliche Lösung möchte, hat man die Möglichkeit eines Berechtigten vorzeitigen Austritts (nur mit trifftigen Grund wie eben Mutterschaft, Gesundheit etc...)
1. Keine Kündigungsfrist
2. Anspruch auf Abfertigung (sofern Abfertigung alt bei der neuen ist es egal)
3. keine Stehzeit beim AMS im Gegensatz zur Kündigung (sofern sie den Austritt tatsächlich als begründet ansehen)
Bei einer normalen Kündigung verliert man Abfertigung (alt) und bekommt erst später Arbeitslosengeld und muss die Kündigungsfristen einhalten
aja wenn du selber Kündigst bist beim AMS eine Weile gesperrt glaub 4 Wochen oder 6 und erst danach bekommst Geld.
Bei Einvernehmlicher Lösung zwischen dir und deinem Dienstgeber bekommst soweit ich weiss sofort und bei Kündigung durch den Dienstgeber auch.
Wenn das Dienstverhältnis beendet ist kannst ganz normal Arbeitslosengeld beantragen, kommt dann darauf an ob du einen Anspruch hast, also lange genug einbezahlt hast. Arbeitslosengeld beziehst du dann entweder die Zeit je nach Anspruch oder bis der Mutterschutz anfängt dann bekommst Wochengeld von der GKK das errechnet sich dann auf Basis des letzten Bezugs also in deinem Fall dann letztes Kinderbetreuungsgeld (AMS zählt glaub ich nicht).
Und du bist auch in der Schwangerschaft verpflichtet dich zu bewerben und Weiterbildungsmaßnahmen welches das AMS für dich hat anzunehmen.
Hoffe habe mich verständlich ausgedrückt ^^