Hallo bin bei der justizwache und war in frühkarenz. Du bekommst vom bmi dein Geld weiterbezalt, jedoch entfallen nach 3 Monaten die Zulagen. Bekommst quartalsmäßig deine sonderzahlungen ganz normal weiter. Das ist auch so wenn du dann im "richtigen" Mutterschutz bist bis 8 oder 12 Wochen nach der Geburt. Dein Gynäkologe bestätigt die die Freistellung und du musst sie nicht bei der bva abgeben sondern beim dienstgeber. Lg
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