Es verwechseln leider so viele - sagt der nette Ak Mitarbeiter 🙃.
Auch ich habe es verwechselt !!
182 Tage ( 6 Monate) müssen im angestellten Verhältnissen vor dem Mutterschutz gearbeitet haben - dann hat man Anspruch auf das GAKG.
Das ist das eine .
Das zweite :
3 Monate rechnet die GEsundheitskassa zurück um dann die wochengeld „Höhe“ zu errechnen .
Das heißt 3 Monate musst du gearbeitet haben bevor du in Mutterschutz gehst um das Gehalts Abhängige zu bekommen ansonsten .. musst du das andere nehmen .
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