Also die privaten Versicherungen zahlen meines Wissens eigentlich bis zu 5 Tage ohne Nachfragen (auch bei vaginale Entbindungen). Wenn’s Komplikationen gibt, wie Wundheilungsstörungen, das Baby nimmt noch nicht so gut zu, etc. kann man aber auch länger bleiben bzw wird das dann natürlich übernommen. 5 Tage sind aber sicher realistisch 😉
@rosee91 Ich war nicht im GK, sondern in der Privatklinik Döbling, aber das Prozedere ist eigentlich das gleiche. Also die Kosten findest du direkt auf der Seite des GK. Wenn du einen 2-Bettzimmervertrag hast, dann musst du auf den Einbettvertrag und dann noch den Aufpreis für deinen Partner zahlen. Bei meinem ersten Kind war der Papa die ersten zwei Tage mit im Spital, anschließend habe ich dann aufs Einbettzimmer drauf gezahlt. Bei Kind 2 habe ich dann aufs Familienzimmer verzichtet, da der Papa ja beim Großen daheim bleiben musste.
Vor allem nach einem KS ist’s sicherlich gut, wenn du da von deinem Partner Unterstützung hast. Zudem finde ich’s schön, wenn man die ersten Tage gemeinsam verbringen kann und an sonst nichts denken muss. Meinen Sohn habe ich noch zur High-Corona-Zeit bekommen und da war eigentlich auch fast kein Besuch erlaubt. Da war’s dann noch schöner, die ersten zwei Tage nicht alleine im Spital zu sein. Zudem war’s auch gut, dass der Papa bei der Babypflege dabei war und dann für daheim auch schon wusste, was da genau zu tun ist 😅 Fürs erste Kind und nach einem KS würde ich das Familienzimmer echt empfehlen.
@jennyrr Es ändert sich beim KBG anscheinend gar nichts. Das Gesetz wird nun erst verfasst, daher fehlen uns „normalen Bürgen“ eben noch ein paar Detailinformationen.
Die Aussage betreffend „Kürzung des KBG“ wird im Text dann von den Regierungsparteien eh wieder dementiert. Da hatte die Abgeordnete der Opposition wohl kurz ein Blackout 😅🙈
Die Gesamtsumme des KBG bleibt gleich. Man konnte bis dato ja auch nur 22 Monate (oder noch kürzer) in Karenz gehen und KBG Konto länger beziehen, sofern man nicht über der Zuverdienstgrenze verdient. Nun ist es so, dass man keinen Rechtsanspruch über 22 Monate Karenzdauer hat, wenn man sich’s nicht mit dem Partner teilt. Wie lange man dann das KBG beziehen möchte (beim ea bleibts ja bis zum 1. Geburtstag), muss man dann gesondert betrachten.
Eltern, die es sich teilen möchten, müssen halt genau schauen, wie sie es splitten. Beim ea KBG hat man ja dann nur 12+2 Anspruch. Sprich wenn die Mama 22 Monate mit dem eaKBG in Karenz geht, bekommt der Papa für die letzten beiden Monate nichts. Das war bis dato aber auch schon so.
Da geht es nicht ums Kinderbetreuungsgeld, sondern den Anspruch auf die Karenzdauer. Das hat nicht direkt etwas miteinander zu tun.
Man kann zukünftig auch die vollen zwei Jahre in Karenz gehen, wenn man zB alleinerziehend ist.
Du kannst jetzt 2,5 Jahre KBG beziehen, hast aber nur bis zum 2. Geburtstag Anrecht auf Karenz. Alles darüberhinaus ist Ausmachungssache mit dem Arbeitgeber.
Es ist im Antrag nichts dazu vermerkt, dass das KBG auch geändert wird. Somit gehts wohl wirklich nur um den Anspruch auf die Dauer der Karenz.
Ich werde dieses Mal auch über die Karenz hinaus KBG beziehen und während der weiteren Bezugsdauer unter der Zuverdienstgrenze bleiben.
Was viele bitte bedenken müssen (für zukünftige Schwangere): wenn die Mama 22 Monate mit ea KBG in Karenz geht, dann bekommt der Papa in seinen beiden Monaten KEIN KBG mehr. Das würde dann das finanzielle Thema auch wieder in den Vordergrund rücken.
Man muss sich aber schon auch bewusst machen, dass es tlw ein Luxus ist, sich 2 Jahre Karenz leisten zu können. Ich werde diesmal nach 1,5 Jahren wieder im Büro starten. Und auch bei meinem Sohn habe ich nicht die vollen zwei Jahre ausgeschöpft.
Ich finde die Regelung per se nicht schlecht. Bis dato konnte man ja mit dem Arbeitgeber auch vereinbaren, bis zum 3. Geburtstag daheim bleiben zu können. Ich nehme an, dass sich daran nichts ändern wird. Wichtig finde ich, dass es ausreichende Betreuungsplätze gibt, für jene Familien, wo der Papa nicht in Karenz gehen möchte (was ja legitim ist!) oder die Mama sich nicht mit dem Arbeitgeber vereinbart, länger daheim zu bleiben. Sofern das noch ordentlich ausgebaut wird und auch leistbar ist, spricht m. M. nichts gegen die Gesetzesänderung. Insbesondere weils ja eh immer Wege gibt, das Gesetz zu umgehen 😅
@jennyrr Danke! Ich finds etwas unübersichtlich (im Vergleich zu Willhaben). Und was mich besonders stört: Ich kann nicht nach Land sortieren. Also wenn ich eben wegen dem gratis Versand extra aus Ö schauen möchte, dann wirft mir die Suche auch zig Anzeigen aus anderen Ländern raus. Oder gibt’s da irgendeinen Trick? 😅
Ja aber irgendwas muss umgesetzt werden. Da bekommt das Land von der EU einen vorgegebenen Rahmen und kann’s dann in diesem so umsetzen wie es es für richtig hält.
Ich bin kein Fan von beiden Namen 🙈 da mir klassischen Namen am besten gefallen. Aber das war hier ja nicht das Thema ;-)
Wenn ihr euch gar nicht entscheiden könnt, dann wartet wirklich bis zur Geburt ab und schaut euch das Mäuschen (falls es nicht doch ein Bub wird^^) an und fragt es, wie es heißen möchte.
Und ich würde auch das Gespräch mit deinem Cousin suchen. Du kannst ihm ja sagen, dass dich euer letztes Gespräch nicht loslässt und du es aus der Welt schaffen willst. Wir hatten ein ähnliches Problem, weil wir unsere Tochter genauso nennen wollten wie die Tochter des Cousin meines Mannes. Da dieser allerdings gar keinen Kontakt zu seinem Kind hat, war mir das eigentlich egal. Wir haben daher schon im Vorfeld klar kommuniziert, dass unsere Tochter diesen Namen bekommen wird, weil er für uns beide am stimmigsten war.
Zu Luke fände ich ja Le(i)a ja ganz schön 😅 may the force be with you 😜
@Litouring Du wirst mir ihr ja einen Vertrag abgeschlossen haben oder? Da gibt’s sicherlich auch einen Punkt betreffend „Stornierung“. Ich hatte ein Gespräch mit einer Kassenhebamme, die mich begleiten hätte sollen. Beim Kennenlernen bzw Muki-Pass Gespräch hat’s aber für mich nicht gepasst und ich habe ihr das dann ein paar Tage später mitgeteilt. Da diese aber nichts schriftlich macht, war’s dann auch kein Problem und sie hat die Gründe dahinter auch verstanden.
Ich würde mal vorschlagen, dass du schaust, was im Vertrag oder den AGB steht und dass du dann das Gespräch mit ihr suchst. Die Geburt ist ein sehr intimer Moment und wenn du dich mit dieser Person nicht wohlfühlst, hat’s ja keinen Sinn. Du kannst es sicherlich stornieren, eventuell aber nur mit einer Entschädigung.