Also es kann natürlich möglich sein, dass die Geburt langsam startet. So lange du aber noch solche Texte schreiben kannst, ist’s sicher noch nicht dringlich ins Spital zu fahren 😅 Bei mir waren die anfänglichen Wehen mit Menstruationskrämpfen vergleichbar, die immer wieder untertags für kurze Zeit zu spüren waren.
Wenn du dir aber sehr unsicher bist und der Schmerz nicht nachlässt, dann rufe in deiner Klinik an wie du jetzt weiter vorgehen sollst. Alles Gute 🍀
@Dodolein Also ja man bekommt dann das eaKBG, allerdings die selbe Höhe wie in der kürzesten Variante des KBG Konto. Mein Mann wird bei Kind 2 aber nicht mehr in Karenz gehen, somit wäre das keine Option, vor allem da ich besser aussteige, wenn ich nicht die kürzeste Variante nehme. Durch das Wochengeld verliere ich ja dann für mind. 8 Wochen nach der Geburt den höheren Tagsatz. Ich möchte aber etwa 1,5 Jahre in Karenz gehen und habe dann zwar einen geringeren Tagsatz des KBG, aber durch den Wegfall der 8 Wochen verliere ich für den Zeitraum eben den etwas geringeren Tagsatz.
Aber ich werde mich diesbezüglich auch an die AK wenden und kann das der Threaderstellerin auch nur empfehlen ;-)
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld kann aber weitaus höher ausfallen als das Konto. Und darauf hat man eben nur Anspruch, wenn man gearbeitet hat. Ich habe vor Kind 1 auch jahrelang gearbeitet und jetzt dazwischen wieder 5 Monate bzw bin ich 3 Monate vorm 2. Geburtstag wieder arbeiten gegangen. Da ich aber ein Monat während der Karenz meines Mannes in unbezahlten Urlaub war, habe ich jetzt vermutlich keinen Anspruch mehr auf das eaKBG. Ich finde das auch unfair und verliere dadurch mehrere Tausend Euro. Aber so ist das Leben und man sollte sich freuen, dass man in Ö sehr gut versorgt ist. In anderen Ländern gibt’s viel weniger oder gar keine Leistungen während der Karenz.
Also sofern du den zweiten Mutterschutz antretest, wenn du keinen Bezug mehr erhältst, also im 2. Jahr, dann hast du keinen Anspruch.
Du musst entweder während des Bezuges des eaKBG wieder den Mutterschutz antreten oder wieder gearbeitet haben. Bei letzterem Fall wird zuerst wieder ein Wochengeld berechnet, also die letzten drei Monate vor Antritt des Mutterschutzes werden dafür herangezogen. Wenn du zB nur zwei Monate davor gearbeitet hast, dann erhältst du weniger, weil trotzdem durch ca. 90 Tage gerechnet wird. Und das eaKBG wird dann wieder vom Wochengeld berechnet. Also die 6 Monate brauchst du nicht, da die gesetzliche Karenz einer Beschäftigung gleichgestellt ist.
Also ich glaube nicht, dass du zu wenig Milch hast, wenn Gewicht und Zunahme passen. Die Brust richtet sich ja aufs Kind ein. In der Entwicklung wird’s immer wieder Phasen geben, in denen sich das Stillverhalten ändert bzw das Einschlafen schwieriger sein kann.
Es spricht natürlich auch nichts dagegen, Pre einzuführen. Ich habe es auch um das 4. und 5. Monat gemacht (allerdings eher untertags), um einfach etwas flexibler zu sein. Trotzdem habe ich dann bis Ende 20. Monat weiter gestillt. Also von Saugverwirrung war bei uns keine Spur. Aber das kann man sicherlich auch nicht verallgemeinern.
Also ich habe deine Daten in diesem Verdoppelungsrechner eingegeben und dieser sagt: normale Verdoppelungszeit. https://www.labor-limbach.de/laborrechner/labor-rechner/ss-hcg-verdopplungszeit/
Dein Wert ist ja schön gestiegen und der HCG Wert steigt nicht immer bilderbuchmäßig an. Er verdoppelt sich anfangs alle 48 bis 72h. Das passt eigentlich auch gut.
Versuche dich nicht verrückt zu machen! Du kannst leider nur auf den ersten US warten, um eine intakte Schwangerschaft bestätigen zu lassen. Aber versuche doch nach dem Motto zu leben: Du bist solange schwanger solange nichts gegenteiliges bewiesen wurde. Somit versuche da deinem Körper und deinem Zwerg zu vertrauen!