@Sandrina Erstmals gratuliere zur Schwangerschaft!
Ich merke, dass dich der Prozess der Geburt ziemlich stresst und dir Sorgen macht. Ich kann mich meiner Vorrednerin aber nur anschließen: eine Geburt sollte kein schlimmes Erlebnis sein! Schmerzhaft natürlich, aber dein Körper leistet in diesem Prozess so viel und das spürt man. Aber es sind ja keine Schmerzen, die bleiben. Spätestens wenn du dein Kind in deinen Armen hältst, ist der gröbste fast schon wieder vergessen. Den Besuch eines Geburtsvorbereitungskurses würde ich dir auch empfehlen. Da wird auch genau erklärt, was sich im Geburtsprozess genau abspielt und auch wieso es zB zu den Schmerzen kommt. Die Kurse werden manchmal auch direkt von den Kliniken angeboten oder eben direkt von den Hebammen. Eine eigene Hebamme für die Geburtsbegleitung ist sicher eine gute Investition. Eventuell wäre es aber auch nicht schlecht, wenn du deine Ängste noch mit einem Therapeuten aufarbeiten könntest.
Ich bin in meine erste Geburt übrigens mit der Überzeugung hineingegangen, dass Geburten seit Jahrmillionen Teil der Natur sind und wir heutzutage durch das Gesundheitssystem (zumindest hier bei uns in den westlichen Ländern) die beste Versorgung und Unterstützung haben, die wir uns nur wünschen können. Ich hatte eine schnelle, wenn auch schmerzhafte Geburt, jedoch auch ganz ohne Schmerzmittel. Also eventuell ist’s einfach gut, wenn man im Hinterkopf hat, dass im Fall der Fälle die Unterstützung bzw. im konkreten Fall die stärksten Medikamente zur Verfügung stehen. Und genau dann braucht man sie meist gar nicht ;-)
Das findet sich auf der Seite des Bundeskanzleramts:
Änderung der Anspruchsdauer
Die mit dem Antrag festgelegte Anspruchsdauer kann beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld bei jedem Kind einmal geändert werden (durch einen der beiden Elternteile). Dazu ist vom beziehenden Elternteil ein eigener Änderungsantrag bei der Krankenkasse einzubringen.
Der Änderungsantrag ist spätestens 91 Tage vor Ablauf der ursprünglich beantragten Anspruchsdauer möglich und bindet auch den anderen Elternteil. Die Krankenkasse berechnet anhand des geänderten Anspruchszeitraums einen neuen Tagesbetrag (auch für rückwirkende Zeiträume). Die Eltern werden so gestellt, als hätten sie von Anfang an diese geänderte Variante mit dieser Dauer und diesem Tagesbetrag gewählt.
Aufgrund des geänderten Tagesbetrages ergibt sich daher für die vergangenen Bezugszeiträume entweder ein Anspruch auf eine Nachzahlung oder eine Rückzahlungspflicht. Erfolgt bei einer Rückzahlungspflicht die Rückzahlung nicht binnen 61 Tagen ab Einlagen des Änderungsantrags bei der Krankenkasse, so ist die Änderung wirkungslos. Hat der andere Elternteil bereits Kinderbetreuungsgeld bezogen, so hat dieser ausdrücklich seine Zustimmung zur Änderung zu erklären.
Du müsstest somit eine Nachzahlung bekommen. Aber lass deinen Fall sicherheitshalber von der AK prüfen, damit da nichts untergeht ;-)
@lejaju Grundsätzlich dauert die zweite Zyklushälfte 14 Tage, was wohl auf den Großteil der Frauen zutrifft, aber eben nicht auf alle. Für die Einnistung scheint es wichtig zu sein, eine zweite Hälfte von mind. 11 Tagen zu haben. Ich habe nach der Geburt noch eine verkürzte zweite Zyklushälfte, aber dieser wird langsam von Monat zu Monat länger.
@Mohnblume88 Eventuell wäre Loipersdorf was für euch. Wir waren im 4 Jahreszeiten und das kann ich ganz klar empfehlen. Im Restaurant gibt’s einen kleinen Spielbereich, das Essen war wirklich super lecker und alle sind total kinderfreundlich. Die Therme selber ist auch ganz schön. Mir hat vor allem der Babybeach ganz gut gefallen.
Ich war das erste Mal Anfang der 7. SSW beim Arzt und habe den Pass damals trotz Herzschlag noch nicht bekommen. Jede Arzt handhabt das etwas anders, manche geben ihn auch erst am Ende des ersten Trimenon aus. Bei der zweiten bzw. dritten Untersuchung hat der Arzt dafür meist schon die Ergebnisse der Blutabnahme, die ja auch im Muki-Pass notiert werden müssen.
@7ply Alle paar Monate gibt’s beim Müller Prozente aufs Spielzeug. Da waren die Tonies auch nicht ausgenommen. Und bei Thalia sind manchmal bestimmte Tonies reduziert. Wenn man keinen Stress hat, bekommt man so sicherlich viele Tonies etwas günstiger.
Ich habe jetzt auch schon 2-3x angegeben, dass es fürs Sparschwein meines Sohnes ist, aber dann gleich einen Betrag von zB. 5,- dazu geschrieben. Das Geld kommt dann aber wirklich in seine Spardose.
Ich würde deinen Kündigungsschutz, den du auch in die Elternteilzeit mitnimmst, nicht leichtfertig aufgeben. Natürlich ist das Vorgehen deines Arbeitgebers nicht richtig und macht wohl wenig Lust, dort wieder tätig zu werden. Im schlimmsten Fall stehst du dann aber nach der Bildungskarenz ohne Job und eventuell auch ohne Betreuungsplatz da.
@melismelo Herzlichen Glückwunsch! Also da du noch ganz frisch schwanger bist und dein Wunder noch ein kleines Zellhäufchen ist, sollte ein Sturz eigentlich nichts ausmachen ;-)
Am besten nicht zu viele Sorgen machen und positiv denken (ich weiß: leichter gesagt als getan^^) 😊
Also betreffend der Versicherung: Du musst einfach bei der ÖGK (oder andere Kasse) Bescheid geben, dass deine Frau bei dir mitversichert wird.
Aber Achtung wegen dem einen Monat: Wenn deine Frau weniger als ein Monat (also weniger als 32 Tage) in unbezahlten Urlaub geht, müsste sie die Lohnnebenkosten zahlen. Andernfalls erspart sich der AG die Anmeldung und ihr euch die Kosten.
Also bei eurer Variante würde ich empfehlen, dass deine Frau 12 Monate KBG und Karenz gleichzeitig bezieht (sind ja zwei paar Schuhe!). Du dann das 12. Monat gleichzeitig. Und dein 13. Monat um 1-2 Tage verlängerst, damit sie eben auf die 32 Tage kommt. Sie sollte halt dann
Also am besten, wenn ihr dann die konkreten Termine habt, nochmals gut rechnen.
Wir machen es so, dass ich die 365 Tage beziehe und mein Mann anschließend die 61 Tage und ich habe halt geschaut, dass meine Karenz-Pause mind. 32 Tage dauert. Das wäre somit auch eine mögliche Variante. Wichtig: der Bezug ist maximal bis zum 426. Tag möglich.
Ich würde an eurer Stelle einfach mal offen mit dem Arbeitgeber deiner Frau sprechen. Und wenn mündlich das OK da ist, 3 Jahre in Karenz zu gehen, dann auch einfach so anmelden. Die Karenz ist ja (fast) nichts anderes als ein unbezahlter Urlaub. Da braucht es wahrscheinlich keine drei Anträge, vor allem zwischen dem ersten und zweiten Jahr, da ja Karenz und KBG zwei paar Schuhe sind.
Ich würde mich vorab nur über den Kündigungsschutz nach den 2 Jahren informieren. Also ob sie dann weiterhin kündigungsgeschützt ist. Da bin ich mir leider nicht ganz sicher.
Aja der einzige Vorteil, wenn ihr jetzt noch nicht die gesamte Karenz meldet: Verkürzen der Karenz ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Verlängern ist bis zum 2. Geburtstag (bzw 23. Monat) einseitig einmal möglich. Da muss man nur spätestens 3 Monate vorher Bescheid geben.