Elternteilzeit verliert man nicht wenn man vor der Bildungskarenz min 3 Jahre im unternehmen war und das unternehmen min 20 mitatbeiter hat.
Es steht zwar dass die karenz das Arbeitsverhältnis unterbricht. Dabei geht es aber nur um die Pflichten.
Man ist ja weiterhin mitarbeiter des Unternehmens.
Kündigungsschutz besteht nicht. ABER
Die ersten vier Wochen der Bildungskarenz ist man direkt nach der Mutterkarenz geschützt. Und wenn man vier Monate vor ende der Bildungskarenz seine Elternteilzeit meldet ist man auch da geschützt
Dh das erste und die letzten vier Monate der Bildungskarenz kann man nicht gekündigt werden.
Oder man kriegt den arbeitgeber dazu einen Kündigungsverzicht zu unterschreiben (vorlage auf der AK seite).
Es ist aber unklar ob man auf wieder Einstellung klagt sollte der AG doch einen kündigen oder man nur Schadenersatz bekommt in Höhe der elternteilzeit bis zum 4. Geburtstag
Hier gibt es kein klares gesetz und liegt im Ermessen des gerichts
Aber Anspruch auf eines der beiden hat man aber auf jeden fall.
es gilt dann nur mehr die Motivkündigung und nicht der volle Kündigungsschutz wie bei Elternkarenz oder?
ich hab jetzt unterschiedliche Dinge zum Anspruch auf Elternteilzeit gehört. Laut AK nicht, weil man das aufrechte Dienstverhältnis unterbricht was eine Voraussetzung wäre.
wäre natürlich ein super Zusatzverdienst aber das Risiko auf Kündigung ist halt dann schon auch sehr groß.