Für die Zeit des arztbesuches ist freizustellen .. Aber nicht für den ganzen Vormittag!
Wenn du zu um 8 dienstbeginn hast. Und ab 9.45 bis 10.30 beim Arzt bist (mit bestätigung) und dann direkt in die Arbeit fährst gilt die zeit von Beginn bestätigung bis erscheinen in der Arbeit als "entschuldigt".
Wenn du davor nicht arbeitest ist es entweder zeitausgleich oder du bleibst länger.
@Kathrin@hendlpo90 würde ich fast ganz zustimmen. Bis auf die Tatsache wenn mehr als 3 Monate gearbeitet wurde aber keine 6 Monate und das ursprüngliche dv aufrecht ist (also der gleiche arbeitgeber) und man mit dem 2. Geburtstag von Kind1 (ende gesetzliche karenz) zu arbeiten beginnt - dann gibt's sowohl wochengeld als auch Möglichkeit für eakbg weil Zeiten der gesetzliche karenz einem Dienstverhältnis gleichgestellt sind und durch das wochengeld auch eine Berechnungsgrundlage da ist.
Ich hab erst kürzlich paar unserer weggepackten Spielsachen zum Flohmarkt der Kirche gebracht. Wir haben ja auch soviel.
Und leider viel zu viel.
Wir haben mittlerweile 2 Kinder und wissen oft gar nicht was wir der jüngeren schenken sollen (jetzt zb zum 1. Geburtstag) weil irgendwie eh alles da ist und sie sowieso am liebsten mit den Sachen vom großen Bruder spielt.
Wir haben aber zb die Spielsachen so aufgeteilt dass bei uns zb alles von den tutut flitzern ist und bei meinen Eltern alles von duplo. So bleibt zumindest das jeweilige "hauptspielzeug" interessant.
Aber man neigt halt leider auch als Elternteil dazu mehr zu kaufen als notwendig. Ich ertappe mich oft selbst dabei :see_no_evil:
Das eakbg war vom Staat als kurzvariante gedacht. Viele sind aber eben trotzdem 2 Jahre daheim geblieben und haben für das 2. Wieder eakbg bezogen obwohl sie duchgehend daheim waren.
Diese Lücke wurde jetzt mit dem neuen kbg geschlossen. Das erneute eakbg gibt's eben nur mehr wenn man relativ knapp hintereinander die Kinder bekommt oder wieder ganz normal arbeiten geht.