Zu 1.
Das kbg Modell bezieht sich auf die Lebensmonate des Kindes. Fein partner kann schon später gehen - Krieg dann aber kein Geld mehr.
2. Hängt von deinem Arbeitgeber ab. Die wenigsten werden ein Problem damit haben wenn du unbezahlten Urlaub nimmst denn was soll dein ag die 2 Monate mit dir machen ... aber bitte rechtzeitig mit deinem ag besprechen!
3. Danach kannst du deine elternkarenz problemlos fortsetzen. Ich würde es wie gesagt beizeiten mit dem Chef besprechen von wann bis wann du unbezahlten Urlaub brauchst und dann gleich anschließend eben wieder in Karenz gehen möchtest.
@Maria_89 hast du 2 Jahre karenz gemeldet? Dann muss der ag auch bei Verkürzung zustimmen genauso wie wenn du nebenbei arbeitest. Also um das kommst bei keiner der Varianten herum.
@Nicole_
Seit 1.1.2014 können Eltern einmalig die Variante des Kinderbetreuungsgeldes binnen 14 Kalendertagen ab dem Tag des tatsächlichen Einlangens des Antragsformulars (Eingangsstempel der Krankenkasse) ändern.
Die Antragsänderung muss vom antragsstellenden Elternteil schriftlich gegenüber dem KV-Träger bekannt gegeben werden und bindet beide Elternteile.
@xxxisabellaxxx Lohnsteuer ausgleich kannst du nur machen wenn du auch Lohnsteuer oder zumindest gkk bezahlt hast. Bei geringfügig hast du aber beides nicht.
Also machen kannst du ihn immer. Aber du wirst halt nix rausgekommen.
@hibby Nein wenn dein tagsatz schon berechnet wurde dann ändert sich da nix mehr nachträglich da ja das nettoeinkommen der letzten 3 vollen Monate genommen wird und da war die Steuerreform noch nicht in Kraft.