@Angie_1984 es gibt sowas wie einen ombudsmann bei der gkk. Dort würde ich mich auf jeden Fall beschweren und wenn du Aufzeichnungen über deine falsche Beratung bei der ak hast dann auch unbedingt wohin wenden. Notfalls an die Kronen Zeitung. Ist mein Ernst. Wenn du schaffst dass das in die Medien kommt müssen sich die andern Stellen rechtfertigen.
Wäre mein Tipp für dich.
@cora86 also da würd ich mir lieber was kaufen was jetzt passt. Nicht viel. Aber ein Outfit zb. Damit man Komplimente bekommt wie toll man abgenommen hat ... Sachen die nicht passen gibt's eh genug im Schrank
Die zuverdienstgrenze gilt nur in Monaten in denen kbg bezogen wird. Es wird jedoch das jährliche Einkommen pauschal auf die Monate umgerechnet.
Also wenn man zb kbg vom 1.1. Bis 30.6. Bezieht aber schon mit 1.4. Zu arbeiten beginnt muss man im April Mai und Juni diese zb 16.200 runterechnen auf die 3 Monate. Ab dem 1.7. Darf man dann verdienen was man mag.
Diese 16.200 sind weder brutto noch netto sondern der Lohnsteuer pflichtige teil des Gehalts. (Im Normalfall brutto minus sv)
In so einem Fall immer unbedingt von der ak ausrechnen lassen was die genaue monatliche grenze ist. @asuna@hanniban
@moni1986 meinst du während der 2 Monate wo du arbeitest? Kein Problem - 3 Monate vor antritt in die Karenz ist man Kündigungsgeschützt (gilt auch für Väter wenn sie ihre Karenz melden)
@kate_87 sowohl bei Hermes als auch Post ist es ein M-Paket. bei Hermes kostet es 5.80 und bei der Post (mit online paketschein - NICHT beim Schalter) kostet es 5.90
Preismäßig also eigentlich kein Unterschied - würde es also eher abhängig machen was für dich näher oder besser erreichbar ist.
@Kathrin@hendlpo90 würde ich fast ganz zustimmen. Bis auf die Tatsache wenn mehr als 3 Monate gearbeitet wurde aber keine 6 Monate und das ursprüngliche dv aufrecht ist (also der gleiche arbeitgeber) und man mit dem 2. Geburtstag von Kind1 (ende gesetzliche karenz) zu arbeiten beginnt - dann gibt's sowohl wochengeld als auch Möglichkeit für eakbg weil Zeiten der gesetzliche karenz einem Dienstverhältnis gleichgestellt sind und durch das wochengeld auch eine Berechnungsgrundlage da ist.