@Christina91 es gibt nach wie vor eine günstigkeitsrechnung. Diese wird aber nicht mehr 3 Jahre rückwirkend gemacht sondern nur mehr ein jahr. Wenn die Kinder beim eakbg also nicht knapp hintereinander auf die Welt kommen dann gibt es wohl kein wochengeld mehr.
@Kathy90 die Reduzierung bezieht sich immer auf dein ursprüngliches Dienstverhältnis nicht auf die Stunden in elternteilzeit.
@julia1 er kann es einmalig verlangen (so wo umgekehrt du auch). Du musst einen guten Grund haben der dagegen spricht. Wenn ihr euch nicht einigt kann es vor Gericht gehen und dann wird entschieden.
Meines Wissens nach nicht ... zb darf der mann alleinverdiener beantragen wenn die Frau nur kbg bezieht ...
Aber bitte vielleicht wurde da ja auch was geändert (glaub ich zwar nicht aber man lernt ja nie aus)
@talulast ja früher (bis feb17) galt die günstigkeitsrechnung mit 3 Jahre zurück. Das wurde jetzt eben auf das Jahr vor der Geburt begrenzt. Gibt es hier im Steuerbescheid kein Einkommen dann auch kein eakbg.
Hab ein Paket der Größe M mit der paketmarke70 (post) versendet. Kostet online 5.90 und kann bei jedem versandautomaten aufgegeben werden.
Hermes geht natürlich auch - ebenfalls m und kostet 5.80
Bitte dieses Paket auf keinen Fall direkt beim postschalter aufgeben. Dort wird nach Gewicht berechnet und dann wirds teuer X_X
@wunschbaby26 da wurde leider was geändert. Früher wurde bei der günstigkeitsrechnung maximal 3 Jahre zurück geschaut. Ab März17 gilt entweder wochngeld (80% davon) oder das Jahr vor der Geburt (mit vorhandenem Steuerbescheid)
@minimi es wird immer im Nachhinein ausbezahlt. Du müsstest Anfang Dezember noch das volle für November bekommen haben und jetzt ende Dezember den Anteil für die paar tage im Dezember. Damit sind die 20 Monate voll ...
Außergewöhnliche Belastungen müssen - wie der Name schon sagt - außergewöhnlich sein. Das heißt du musst um etlichen Mehraufwand als ein "durchschnittsbürger" haben. Die normalen Standard Untersuchungen kann man also nicht rein nehmen. Impfungen auch nicht. Da diese ja nicht außergewöhnlich sind ...
Was zb schon geht sind bei chronischen Erkrankungen zb Diabetes wo man viel Ausgaben in Apotheken usw. Hat
Sehbehelfe und Zahnersatz müssen den Selbstbehalt übersteigen. Dann sind sie eben auch außergewöhnlich hoch.
Aber am besten tatsächlich auf der bmf Seite nachlesen. Mittlerweile ist das schon gut erklärt dort!