@Sandra080815 das kommt drauf an wie lang sie mit dem ersten Kind in karenz war.
Zeiten der arbeitsrechtlichen karenz (also bis vor den 2. Geburtstag) sind - sofern das ursprüngliche Dienstverhältnis weiterhin aufrecht ist - einer Beschäftigung gleichgestellt. Das heißt es reichen 3 volle Monate für ein schönes wochengeld und man kann wieder das eakbg nehmen.
@fraeulein ja normalerweise kannst es dir aussuchen
@_Tinkerbell_ das hängt von deinem ursprünglichen Gehalt ab. Für den einen sind es 10 Std. Beim andern 12 und bei gutem verdienst vielleicht auch nur 8 ... Musst dir von deinem brutto Gehalt ausrechnen.
@_Tinkerbell_
ja bei fremden Arbeitgebern sollte man sich immer das ok vom vorgesetzten holen. Außer es ist zb im Dienstvertrag ausdrücklich erlaubt. Und ja das recht auf etz hättest du auch weiterhin. Das hat damit zum Glück nix zu tun :-)
@fraeulein ist überhaupt kein Problem. Ist wie wenn du 2 Jobs hättest. Da kann es ja auch sein dass man 2 verschiedene kk hat.
@Tinkerbell@MiniMe2015
Wenn man während der Karrenz beim gleichen dienstgeber arbeiten möchte sollte man unbedingt ein dafür eigenes Dienstverhältnis machen. Dadurch bleiben alle Ansprüche des ursprünglichen karenzierten Dienstverhältnisses unberührt (Abfertigung, Urlaub, und diverse sonstige Ansprüche).
Wenn man nur geringfügig arbeitet muss man sich auch keine sorge wegen der karenz machen (bei mehr als geringfügig könnte der DG die karenz in frage stellen)
Den Anspruch auf elternteilzeit verliert man auch nicht da man ja für die geringfügigkeit ein eigenes befristetes DV abschließt. Dieses sollte mit karenzende somit automatisch auslaufen und man braucht seine etz Meldung für das vollzieht DV nur rechtzeitig abgeben.
Noch Fragen oder etwas unklar dann gern wieder melden :-)
@cora86 hhmm bei mir hat etwa ein halbes jahr gedauert (hab knapp 3 Monate gestillt) hab aber zur Unterstützung Pilates gemacht. Das hilft beim brustgewebeaufbau und stärkt den muskelapparat. Da muss man schon bissl aktiv mithelfen ;-)
@xxxisabellaxxx auf jeden Fall einen Lohnsteuer Ausgleich machen!
Und da du deine Lohnsteuer wohl zur Gänze zurück bekommst (weil eben seit Oktober erst eingezahlt) wird sich der Freibetrag wohl Nr bei deinem Mann rentieren.
Aber wie gesagt für die genau Berechnung kann man online ja alles eingeben und vorberechnen (ohne abschicken) und dann umändern und nochmal vorbrrechnen und schauen was besser ist.
@stolze_mami also ich (als mama) war fix und fertig dass mein kleines Baby operieren muss.
Aber er hat das super weggesteckt. Er hat ja noch nicht verstanden was da war.
Die zeit danach - ersten tag fast komplett verschlafen (wegen Nachwirkungen vollnarkose) danach eigentlich keine Probleme. Er war zu dem Zeitpunkt (16 monate) windelträger. Wir mussten also immer ganz viel Creme drauf schmieren dass nix fest klebt (anfangs ist eh auch ein Verband drauf) Aber ich muss sagen das alter war vermutlich rückwirkend gesehn sogar ein Vorteil weil er seinen Urin Ja noch gar nicht bewusst zurück halten konnte oder keine angst gespürt hat falls es doch mal bissl gebrannt oder gezwickt hat.
Das einzig unangenehme war dann der Kontroll Termin ein Woche später. Aber da alles okay war mussten wir nicht mehr hin.
Er isteht jetzt 3.5 Jahre alt und hatte seit der op keine Probleme mehr damit.
Unser großer wurde mit 1.5 Jahren an vorhautverengung operiert. Er hatte aber bis dahin leider 3 harnwegsikfekte. Seit dem ist aber ruh ... Also bei uns hat sich die frühe op ausgezahlt.
Solltet ihr aus Wien bzw Umgebung sein kann ich Dr. Werner geissler empfehlen, der schaut natürlich auch drauf ob die überhaupt notwendig ist.