@xxxisabellaxxx probezeit maximal ein Monat. Kollektivvertragsabhängig!
Können zb auch nur 14 tage sein. Ist aber wie gesagt im jeweiligen kollektivvertrag geregelt.
@laroma nein solang du kbg beziehst musst du es nicht melden.
Die gkk erfährt es vom dienstgeber weil dich der komplett abmeldet.
Beim ams bringts dir nicht (außer du hättest schon kinderbetreuung)
Ich hab einmal beim Weihnachten im schuhkarton und einmal beim Christkind Brief mitgemacht.
Seit 2 jahren unterstütze ich aber "armut lindern in Österreich" die nehmen nämlich auch gebraucht sachen (gut erhalten versteht sich) jnd das kommt mir mehr entgegen und da kann ich mehr Pakete beisteuern.
@laroma wenn es um einen ganzen Tag geht und nur einzeln mal vorkommt würd ich einfach deinen Chef fragen. Anspruch hast du da keinen drauf aber meist ist es dem Chef ja egal ob du Mo oder Mi kommst sofern er es rechtzeitig weiß.
Wenn du fix was ändern willst dann musst du schriftlich 3 Monate vorher ansuchen (weniger geht nur wenns Chef erlaubt) und darfst du Nr einmalig abändern (mit Anspruch deinerseits) öfter geht natürlich auch aber da brauchst du das Einverständnis des Chefs.
Also je nachdem wie gut du dich mit deinem Chef verstehst und wie sehr er dich braucht desto leichter tust du dir.
@karinw meines Wissens gilt diese 6 Wochen nachversicherung nur nach Ende des Dienstverhältnisses. Nicht jedoch nach Ende kbg da das Dienstverhältnis ja noch aufrecht ist . Möglicherweise macht es aber einen unterschied wenn das Dienstverhältnis beendet wurde. Da bin ich jetzt aber auch überfragt muss ich zugeben. ;-)
Vielleicht weiß da @maxi noch was genaueres ?